Der Film heisst «Republica Srpska – Kampf für die Freiheit». Gemacht hat ihn der serbisch-kanadische Regisseur, Produzent und Drehbuchautor Boris Malagurski, der bis vor Kurzem für die russischen Staatsmedien Sputnik und RT arbeitete.Von der bosnischen Gemeinschaft wird der Film scharf kritisiert. Es geht in ihm um die Gründung der «Republika Srpska», eines von zwei Teilgebieten in Bosnien-Herzegowina, das mehrheitlich von bosnischen Serbinnen und Serben bewohnt ist. Der Gliedstaat Srpska war Schauplatz des Bosnienkrieges und des Völkermords in Srebrenica. Zumindest relativiere Malagurskis Film den Genozid, lautet der Vorwurf.Altstätter und Thaler Bühne für NationalistenIn einem Mail an unsere Redaktion fragt eine Sprecherin besorgter Familien, darunter Genozid-Überlebenden, warum Thal und Altstätten dem «serbisch-nationalistischen Regisseur» eine Bühne böten. Die Online-Plattform swiss info.ch titelte Ende letzter Woche: «Nutzt ein serbischer Nationalist die Schweiz für Propaganda?» Nach der Intervention bosnischer Aktivistinnen und Aktivisten seien bereits zahlreiche Aufführungen abgesagt worden. In der Folge habe eine Verlagerung der Vorführungen in Vereinsräume stattgefunden. Der Regisseur wurde mit den Worten zitiert: «Die Schweiz ist eine freie und offene Gesellschaft»; die Redefreiheit stehe über allem.Filmvorführung war «nicht bewilligungspflichtig»Wie swissinfo.ch schrieb, hat die Gemeinde Neuenhof AG die Aufführung des Films in einem serbischen Vereinslokal untersagt. In Altstätten und Thal wurde von Verboten abgesehen. Altstättens Stadtschreiberin Beatrice Zeller beantwortet eine entsprechende Anfrage so: Der Anlass sei nicht bewilligungspflichtig gewesen. Dieselbe Auskunft erteilt der Thaler Gemeinderatsschreiber Christoph Giger.Die Gemeinde Thal habe die Filmvorführung von den Veranstaltern nicht angezeigt bekommen, teilt Christoph Giger mit. Eine Bewilligung sei auch nicht zu prüfen gewesen, weil es sich um eine Vorführung in privaten Räumen gehandelt habe. Im Vorfeld der Veranstaltung seien allerdings viele Mails anderer Volksgruppen eingegangen – mit der Bitte, die Vorführung des Films zu verhindern. Diesen Personen sei dargelegt worden, dass der Gemeinde für ein Vorführungsverbot die rechtlichen Mittel fehlten. In Altstätten war es nicht anders. Auch dort waren im Vorfeld der Filmvorführung «diverse E-Mails» eingegangen, bestätigt die Stadtschreiberin. Am Freitag seien zudem zwei Anrufe in dieser Sache entgegengenommen worden.Die Verantwortlichen der veranstaltenden Vereine in Thal und Altstätten waren gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.Bisher keine Anzeige, aber Petition gestartetDie Leugnung, Verharmlosung und Rechtfertigung von Völkermorden ist in der Schweiz durch die Rassismusstrafnorm verboten. Für das Bundesgericht müsse allerdings eine «gewisse Diskriminierungsabsicht gegeben sein», schreibt swissinfo.Bisher wurden über 30'000 Unterschriften für eine Petition gesammelt – mit dem Ziel, dass die Vorführung des Filmes untersagt wird. Eine Strafanzeige im Zusammenhang mit dem Film ist bisher nicht eingereicht worden, wie die St. Galler Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilt. Sollte eine solche eingehen, würde die Kantonspolizei wie üblich ein polizeiliches Ermittlungsverfahren durchführen. Aufgrund der polizeilichen Erhebungen hätte die Staatsanwaltschaft sodann zu entscheiden, ob ein Strafverfahren eingeleitet würde.