Altstätten 15.05.2024

Vorwürfe zum Versicherungspool: Stadtrat sieht keine Grundlage für Rückforderungen

Der Altstätter Stadtrat hat Vorwürfe bezüglich der ausgewiesenen Courtagensätze der RVT Versicherungs-Treuhand AG untersucht. Es gebe weder Belege für arglistige Täuschung noch eine Grundlage für Rückforderungen.

Von red/pd
aktualisiert am 15.05.2024

Der Stadtrat Altstätten hat aufgrund eines externen Hinweises ein Schreiben der RVT Versicherungs-Treuhand AG vom 18. August 2016 geprüft. In diesem Schreiben an den damaligen Präsidenten des Versicherungspools Rheintal, Rolf Huber, wurde die Jahresprämie der Institutionen des Pools für das Jahr 2015 mit 3.58 Millionen Franken angegeben. Die von der RVT empfangenen Courtagen betrugen  245'000 Franken und damit 6.85 Prozent. Es wurde zudem behauptet, dass die RVT einheitliche Courtagen von allen Gesellschaften erhält.

Eine externe Person kritisierte, dass der ausgewiesene Courtagensatz mit 6.85 Prozent zu niedrig und die Aussage zu den einheitlichen Courtagen falsch sei. Dies könnte deshalb eine arglistige Täuschung darstellen und Basis für Rückforderungen durch die Stadt Altstätten sein.

Höherer Courtagensatz sei nachvollziehbar

Der Stadtrat hat diese Vorwürfe nun geprüft, schreibt er in einer Medienmitteilung. Das Gremium sei zum Schluss gekommen, dass keine Grundlage für den Vorwurf der arglistigen Täuschung oder für Rückforderungen besteht.

Die Untersuchung habe  ergeben, dass der hohe Courtagensatz der Stadt Altstätten tatsächlich bei 9.01 Prozent lag, diese Abweichung aber mit unterschiedlichen Versicherungstypen und Profilen der im Pool versicherten Institutionen zu erklären sind.

Der Vergleich des Versicherungsportfolios der Stadt mit jenem der Primarschule Altstätten habe gezeigt, dass der überdurchschnittliche Courtagensatz der Stadt durch einen höheren Anteil an Personenversicherungen nachvollziehbar ist.

Satz als missverständlich interpretiert

Der Hinweis auf einheitliche Courtagen im Schreiben wurde ebenfalls untersucht. Der Stadtrat bewertet den Satz als «missverständlich». Der Stadtrat interpretiert die Aussage im Sinne einheitlicher Sätze der Gesellschaften innerhalb derselben Branche.

Doch auch dies sei nicht ganz korrekt, bestehen doch geringfügige Abweichungen zwischen den Versicherern. Im Gesamtkontext des Schreibens kann aus dieser Ungenauigkeit jedoch keine absichtliche Täuschung abgeleitet werden.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.