Eine Gefahr für die Umgebung bestehe nicht, sagt St. Margrethens Gemeindepräsident Reto Friedauer. Der Baustopp sei vielmehr vorsorglich verfügt worden.Bei Abbruch keine Asbestfasern freisetzenTeile, die Asbest enthielten, dürften nicht gebrochen werden, weil die Fasern sonst freigesetzt würden. Würden diese eingeatmet, könnten sie – je nach Konzentration und Dauer der Aufnahme – Asbestose auslösen. Das ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung von Atemwegen und Lunge. Beim ehemaligen Schwegler-Areal handelt es sich um ein Grundstück, das gut eine Hektare misst. Seit vielen Jahren besteht die Absicht, das Areal neu zu nutzen. Bereits in der ersten Hälfte des letzten Jahrzehnts war ein Überbauungsplan erarbeitet worden. Damals war vorgesehen, sechs Mehrfamilienhäuser mit 66 Wohnungen zu errichten.Vor neuer Nutzung ist Bach zu sanierenEs gibt für die Neunutzung des ehemaligen Schwegler-Areals allerdings eine Bedingung. Bevor Neues gebaut werden kann, ist das Wasserbauprojekt Wasen- und Schutzmülibach zu verwirklichen. Dieses Gewässer ist zu sanieren und teilweise offenzulegen, wobei die Offenlegung die zu überbauende Parzelle betrifft.Für die zunächst vorgesehenen Mehrfamilienhäuser war eine Terrainanhebung geplant. Das Areal befindet sich in einer Senke, deren Volumen rund 20000 Kubikmeter umfasst.Eine Erhöhung des Terrains hätte jedoch nach Ansicht des Verwaltungsgerichts eine Gefahrenverlagerung bei Hochwasser zulasten anderer Grundstücke bedeutet. Erst nach der Verwirklichung des Wasserbauprojekts wird die heute bestehende Naturgefahr eliminiert sein.Die Bewilligung für den Abbruch der alten Gebäude auf dem Areal wurde vor vier Jahren erteilt. Von der Gemeinde war zuvor ein Gebäudescreening verlangt worden, sodass die Notwendigkeit einer Asbestsanierung bekannt war.Zum Baustopp kam es nach einer Suva-KontrolleLetzten Herbst wurde mit dieser Sanierung begonnen, nachdem Gebäudeteile eingestürzt waren. Bei einer Kontrolle hat die Suva festgestellt, dass die Arbeiten nicht exakt den Vorgaben gemäss Screeningbericht entsprachen bzw. nicht nach den Vorgaben des Arbeitnehmerschutzes ausgeführt wurden, was zu einem Baustopp führte. Zusammen mit den zuständigen kantonalen Fachstellen, speziell dem Amt für Umweltschutz, wurde das weitere Vorgehen bestimmt. Die Fortführung der Abbrucharbeiten setzt die Nachreichung von zusätzlichen Daten voraus.Von der Staatsstrasse gut sichtbares HausWeil das Wasenbach-Projekt einer Überbauung voranzugehen hat, dürfte es noch zwei, drei Jahre dauern, bis auf dem Schwegler-Areal Neues entstehen kann. Im Moment gibt das abzubrechende Gebäude kein schönes Bild ab. Bereits teilweise zerstört, steht es direkt an der Staatsstrasse und ist hier vor allem deshalb gut sichtbar, weil das auf dem Gelände vorhanden gewesene Gestrüpp bereits entfernt worden ist.