21.02.2019

Vorsorgen via Internet

Rund 150 Personen liessen sich kürzlich über das Online-Tool e-Vorsorgeauftrag.ch informieren. Das von FDP-Nationalrat Marcel Dobler und seinem Team entwickelte Onlinetool wurde am Infoabend von IT-Unternehmer Noah Menzi detailliert erklärt. Der Informatiker verstand es vortrefflich, auch im Umgang mit dem Computer nicht so gewandte Personen für das Projekt zu begeistern. Das neue Kindes- und Erwachsenschutzrecht enthält einige Anpassungen. «Was muss ich wissen?» Auf diese Fragen gab Antonia Federer-Aepli, Mitglied der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde (Kesb) Rheintal, Auskunft. Wer beispielsweise infolge eines Unfalls, wegen plötzlicher Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrages kann jede urteilsfähige Privatperson für den Fall einer Urteilsunfähigkeit für alle Lebensbereiche verbindliche Anordnungen treffen und eine natürliche oder juristische Person für die Vertretung bestimmen, führte Federer weiter aus. Gibt es keinen Vorsorgeauftrag, ist die Kesb für die Klärung zuständig. Falls nötig errichtet die Kesb einen Vertretungsbeistandschaft. Susanne-Vincenz-Stauffacher unterstrich aus ihrer Praxis als Anwältin und Notarin die Bedeutung des Vorsorgeauftrags. Dabei wies sie darauf hin, dass dieser handschriftlich verfasst werden kann oder eben ganz einfach über das neu geschaffene Onlinetool. Ganz wichtig sei, dass ein mit dem PC verfasster Vorsorgeauftrag notariell beurkundet oder im Zivilstandsregister eingetragen wird, auch muss bekannt gegeben werden, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo dieser aufbewahrt ist. Die angeregte Fragerunde zeigte, dass das topaktuelle Thema auf grosses Interesse stiess und es die Anwesenden schätzten, dass ihnen ausgewiesene Fachpersonen ihre Fragen beantworten konnten. (pd)

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