24.07.2018

Vorläufig kein Feuerwerkverbot für den 1. August

Erstaugust-Feuerwerker dürfen aufatmen, jedenfalls vorläufig: Der kantonale Führungsstab hat entschieden, kein generelles Feuerwerksverbot zu beantragen. Die Lage werde aber weiter beobachtet und laufend beurteilt.

Von sk/red.
aktualisiert am 03.11.2022
Die Trockenheit ist allerdings auch nach den Niederschlägen vom Wochenende weiter ein Problem, heisst es in der Medienmitteilung der Staatskanzlei. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat deshalb auf Antrag des kantonalen Führungsstabs entschieden, ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe zu verhängen. Selbst wenn von einem generellen Feuerwerksverbot vorderhand abgesehen wird, gilt ab sofort im ganzen Kanton und damit auch im Rheintal ein Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Wald und bis 200 Meter an den Wald hinan. Es ist generell untersagt, im Wald Feuer zu entfachen, auch an den offiziellen Feuerstellen. Die Abstände sind auch für Höhenfeuer einzuhalten.Verboten ist es ausserdem Himmelslaternen, Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen steigen zu lassen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren.Das Verbot wird vom Sicherheits- und Justizdepartement verfügt. Personen, die das Verbot missachten, werden polizeilich verzeigt. Die Gemeinden dürfen ausserdem noch strengere Vorschriften verfügen.

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