Betroffen sind auch die Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt. Von der Verordnung ausgenommen sind z. B. Eltern von Kindern, Besuchende von dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patienten. Ausnahmeregelungen gibt es ausserdem weiterhin für werdende Eltern. Voraussetzung ist, die Personen fühlen sich gesund und tragen für diese Besuche eine Maske.