07.05.2020

Vorerst keine Spitalbesuche

Das seit 16. März geltende Besuchsverbot in den Spitälern im Kanton St. Gallen wurde am Donnerstag von der Gesundheitsdirektion bis vorerst 8. Juni verlängert.

Von red/pd
aktualisiert am 03.11.2022
Betroffen sind auch die Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt. Von der Verordnung ausgenommen sind z. B. Eltern von Kindern, Besuchende von dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patienten. Ausnahmeregelungen gibt es ausserdem weiterhin für werdende Eltern. Voraussetzung ist, die Personen fühlen sich gesund und tragen für diese Besuche eine Maske.

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