14.10.2022

Voraussichtliche Prämienerhöhungen: «Wir erhalten mehr Anrufe»

Die Krankenkassenprämien steigen, hat der Bundesrat angekündigt. Wie reagieren die Versicherten im Rheintal?

Von Maria Kobler
aktualisiert am 02.11.2022
«Normalerweise reagieren Kundinnen und Kunden erst, wenn sie die Police für das kommende Jahr erhalten haben», sagt Juan Fernandez, Bereichsleiter Vertrieb und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Rheintaler Krankenkasse Rhenusana. Doch dieses Jahr ist es anders. «Im Vergleich zu den letzten zwei Jahren erhalten wir mehr Anrufe.» Auch auf dem Online-Vergleichsdienst comparis.ch seien die Versicherten sehr aktiv. Und das, obwohl die Policen erst Mitte Oktober verschickt werden. Der Grund: Bundesrat Alain Berset hat Ende September für 2023 einen Prämienanstieg um durchschnittlich 6,6 Prozent angekündigt.Bei Rhenusana steigen die Prämien im schweizweiten Vergleich unterdurchschnittlich an – laut Fernandez sind es im Schnitt etwa 3,8 bis 4 Prozent. Je nach Versicherungsmodell erhöhen sich die Kosten für eine vierköpfige Familie so um 60 bis 70 Franken pro Monat. «Ich kann mir vorstellen, dass es Familien gibt, die deshalb an den Anschlag kommen», sagt Juan Fernandez.Grundversicherung bis 30. November kündigenBei den Zusatzversicherungen – sie konnten bis Ende September gekündigt werden – gab es bei Rhenusana nicht mehr Wechsel als früher. «Die Rheintalerinnen und Rheintaler sind sehr treu», sagt Fernandez. «Sie bleiben, wenn sie zufrieden sind.» Da eine Zusatzversicherung nicht obligatorisch ist, rät der Experte, erst zu kündigen, wenn die Bestätigung des neuen Versicherers auf dem Tisch liegt. Personen mit schweren Erkrankungen laufen sonst Gefahr, dass sie alles, was nicht von der Grundversicherung abgedeckt wird, selbst bezahlen müssen.Noch bis am 30. November ist der Wechsel der Grundversicherung möglich. Die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. «Die Betreuung unterscheidet sich jedoch», sagt Juan Fernandez. «Wir zahlen etwa wöchentlich aus, während man bei anderen Versicherern länger auf das Geld warten muss.» Die Rhenusana betreut rund 11500 Kundinnen und Kunden und ist damit eine kleine bis mittelgrosse Krankenkasse. Der Bereichsleiter Vertrieb empfiehlt, Grund- und Zusatzversicherung beim selben Versicherer abzuschliessen. Eine Trennung bedeute für die Versicherten einen Mehraufwand, da sie jeweils überprüfen müssten, welche Krankenkasse für die Rechnung zuständig sei.Höhere Prämienbei tiefer FranchiseÜber die Seite des Bundes, priminfo.admin.ch, über comparis.ch oder auf der Website des eigenen Versicherers können Prämien verglichen werden. Einsparungen sind dank der richtigen Wahl der Franchise und des Versicherungsmodells möglich. «Wer kerngesund ist und einmal im Jahr zum Arzt muss, kann seine Franchise bei 2500 Franken festlegen, wer täglich Medikamente braucht, bei 300 Franken», sagt Juan Fernandez. Bei Erwachsenen betrage der Prämienunterschied zwischen der tiefsten und höchsten Franchise 100 Franken pro Monat. Die Franchise kann immer auf den 1. Januar angepasst werden. Bei Familien sind die Prämien für das dritte Kind günstiger, dazu gibt es Rabatte in den Zusatzversicherungen.Junge Erwachsene steigen jeweils im Alter von 18 und 25 Jahren in ein höheres Prämienniveau auf. Wer 18 Jahre alt wird, erhält im Folgejahr automatisch eine Franchise von 300 Franken, wenn er oder sie nichts unternimmt. Manche Krankenkassen, unter anderem Rhenusana, gehen aktiv auf diese jungen Leute zu und informieren sie telefonisch über ihre Möglichkeiten. Juan Fernandez erinnert sich an einen Kunden, der vier Kinder im Alter von 18 bis 25 Jahren hatte – alle mit einer Franchise von 300 Franken. «Dank einer höheren Franchise konnte die Familie jährlich 7000 Franken sparen.»Individuelle PrämienverbilligungWer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anrecht auf eine Prämienverbilligung. Im Kanton St. Gallen besteht ein Anspruch für Personen, die am 1. Januar des laufenden Jahres ihren Wohnsitz im Kanton hatten oder aus dem Ausland zugezogen sind. Für Personen, die aus dem Ausland zuziehen, beginnt der Anspruch auf Prämienverbilligung ab dem Monat der Antragsstellung, für Zuziehende aus einem anderen Kanton erst im Folgejahr. Wer Ergänzungsleistungen oder Leistungen vom Sozialamt bezieht, muss sich nicht anmelden. Anmeldungen sind bis am 31. März des laufenden Jahres möglich. Auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (www.svasg.ch), kann per Online-Rechner ermittelt werden, ob ein Anspruch auf die Verbilligung besteht.Bei einem steuerbaren Vermögenswert von über 100 000 Franken bei Alleinstehenden und über 150 000 Franken bei Verheirateten besteht kein Anspruch. Die Prämienverbilligung wird den Krankenversicherern überwiesen.

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