16.05.2022

Von Anfang an bekämpfen

Das Einjährige Berufkraut verbreitet sich mit unzähligen Flugsamen rasant. Deshalb muss das Versamen verhindert werden.

Das Einjährige Berufkraut ist im Moment in vollem Wachstum. Dieser invasive Neophyt bildet nach dem Versamen rasch dichte Bestände. Auch wer bereits gejätet oder gemäht hat, sollte die Flächen regelmässig nachkontrollieren. [caption_left: Kommt an einem Standort im ersten Jahr eine Pflanze, können es im Folgejahr schon Hunderte sein.] Rund alle vier Wochen müssen die Pflanzen vor der Samenbildung mitsamt Wurzeln ausgerissen werden. Dies gelingt am besten bei feuchtem Boden und eventuell mit Hilfe eines schmalen Stechwerkzeugs. Blüten und Samenstände müssen anschliessend dringend im Kehricht entsorgt werden. Entgegen dem Namen ist die Pflanze mehrjährigAufgrund des Samenvorrats im Boden ist eine Bekämpfung und Nachkontrolle über mehrere Jahre nötig. Mähen allein ist leider wenig wirkungsvoll, da die Pflanzen nach dem Schnitt rasch wieder austreiben und entgegen dem Namen mehrjährig werden können. Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus) ist eine bis ein Meter hohe Pflanze, die entfernt an ein hochgewachsenes Gänseblümchen erinnert und als Zierpflanze aus Nordamerika eingeführt wurde. Der invasive Neophyt ist inzwischen im gesamten Kanton St. Gallen auf extensiv genutzten Wiesen und Weiden, in Rebbergen, Buntbrachen und anderen mageren, lückigen Standorten anzutreffen. Sogar in Privatgärten und auf Flachdächern breitet er sich aus.  In wertvollen Lebensräumen wie Magerwiesen kann das Einjährige Berufkraut seltene Pflanzenarten verdrängen und eine Gefahr für die Biodiversität darstellen. Es bildet über die gesamte Blütezeit von Juni bis Oktober immer wieder neue Blüten mit unzähligen Flugsamen. Wo jetzt noch einzelne Pflanzen stehen, sind es im nächsten Jahr bereits Hunderte. Private sind in der Pflicht mitzuhelfen Invasive Neophyten wie das Einjährige Berufkraut sind eine Herausforderung für alle. Besonders die Landwirtschaft und der Naturschutz sind bei der Pflege von Magerwiesen und anderen Flächen für die Biodiversität durch grossen zusätzlichen Aufwand betroffen. Die Stadt Altstätten ist somit darauf angewiesen, dass private Plätze bzw. Grundstücke in der Pflicht und Eigenverantwortung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind und diese etwas gegen die Pflanzen unternehmen. Jede Gemeinde hat als Anlaufstelle einen Neophytenverantwortlichen, dem befallene Flächen gemeldet werden können (Daniel Keel, Leiter Tiefbauamt, 071 757 77 81). (sk) 

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