27.08.2019

Viereinhalb Jahre Haft gefordert, auch wegen IV-Betrugs

Am Mittwoch beginnt am Kreisgericht Rheintal der Prozess gegen das Paar, das vergangene Wochen national in die Schlagzeilen geraten ist.

Von kla
aktualisiert am 03.11.2022
Unter anderem soll die 49-jährige Ehefrau, zu Unrecht knapp 700000 Franken IV-Gelder und Ergänzungsleistungen bezogen und nebenher gearbeitet haben. Miteinander soll das Paar aus Berneck Versicherungen verkauft und dafür von unterschiedlichen Versicherungsfirmen Maklerlohn bekommen haben. Den aber zu versteuern, haben sie laut Anklageschrift vergessen. Mit den Nebeneinnahmen sollen die Angeklagten ein Ferienhaus im Kosovo sowie einen aufwendigen Lebensstil finanziert haben. Neben der Maklertätigkeit arbeitete der Mann 100 Prozent in einer Personalberatung und anschliessend in einem Oberrheintaler Unternehmen als Maschinenführer.Die Liste der Anklagepunkte gegen die 49-Jährige ist ellenlang. Ihr wird angelastet: gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz, mehrfache teilweise versuchte Anstiftung zur Urkundenfälschung, Anstiftung zu mehrfachem Betrug, mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung, betrügerischer Konkurs, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Geldwäscherei, versuchte Anstiftung zur Falschaussage und mehrfache Urkundenfälschung. Für den Ehemann fordert die Staatsanwaltschaft 24 Monate Gefängnis auf Bewährung und sechs Jahre Landesverweis. Die Frau soll 4,5 Jahre ins Gefängnis und dem Staat 688000 Franken sowie eine Geldstrafe von 9600 Franken bezahlen. (kla)

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