11.06.2018

Viele Haltestellen bleiben noch länger ein Handicap

Bis Ende 2023 sollten alle Bahn- und Bushaltestellen behindertengerecht sein. Diese Frist lässt sich aber nicht einhalten.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Sämtliche Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sollten bis Ende 2023 behindertengerecht ausgebaut sein. Dies fordert das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, das 2004 in Kraft getreten ist. Immerhin für die Bahnhöfe im Kanton werde dieses Ziel voraussichtlich erreicht, schreibt die St. Galler Regierung in ihrer Antwort auf eine Einfache Anfrage des Altstätter Kantonsrats Meinrad Gschwend (Grüne Partei). Bei den Bushaltestellen werde man die Frist aber kaum einhalten können.Zuständig für die Anpassung einer Haltestelle ist der Strasseneigentümer. Im Kanton gibt es über 1300 Bushaltestellen, etwa die Hälfte an Kantonsstrassen, die andere Hälfte an Gemeindestrassen. Wieviele den Vorgaben des Gesetzes nicht genügen, werde bis Ende Jahr erst noch erhoben. Die Regierung geht aber davon aus, dass längst nicht alle bis Ende 2023 behindertengerecht gemacht werden können, nicht nur wegen der Bauarbeiten an sich, sondern auch wegen der Auflage- und Einspracheverfahren. Der Kanton nimmt darum eine Priorisierung vor: Jene Haltestellen, welche Behinderten am meisten nützen, sollen zuerst umgebaut werden.Grundsätzlich seien sämtliche Bushaltestellen behindertengerecht zu machen, hält die Regierung fest. Es werde aber Ausnahmen geben, also Haltestellen, die auch künftig nur eingeschränkt behindertengerecht sein werden. Dazu gehören alle Haltestellen mit kurzen Haltebuchten. Damit die Busse beim Ein- und Ausfahren nicht anstossen, kann hier die Haltekante keine 22 Zentimeter hoch gebaut werden, was nötig wäre, damit jemand mit Rollstuhl oder Rollator problemlos in den Bus kommt. Hier werde der Fahrer weiterhin über eine Rampe helfen müssen. Und wo sich bereits die Umgebung einer Haltestelle nicht behindertengerecht machen lasse, werde man unter Umständen ganz auf den Umbau verzichten, etwa an einer Strasse mit mehr als sechs Prozent Steigung bzw. Gefälle.Max Tinner

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