02.10.2018

Viel zu dicht aufgefahren

Ein Autofahrer soll so nahe an ein vor ihm fahrendes Auto aufgeschlossen sein, dass die Frontlichter seines Fahrzeugs nicht mehr erkennbar gewesen seien. Dann habe der Mann auch noch gefährlich überholt.

Von gb
aktualisiert am 03.11.2022
Gemäss Anklageschrift ereignete sich der Vorfall am 30. März des letzten Jahres in Balgach. Indem der Angeklagte so dicht aufgefahren sei, habe er die vor ihm fahrende Autolenkerin zu schnellerem Fahren drängen wollen, heisst es. Schliesslich habe er das Auto vor ihm unmittelbar vor einem Fussgängerstreifen überholt, in dessen Nähe sich Kinder aufgehalten hätten.Der Mann muss sich nun vor dem Kreisgericht Rheintal verantworten. Die Verhandlung findet am Freitag, 12. Oktober in Altstätten statt.

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