Bei der Wohnsiedlung namens Seven gilt Tempo 30. Darauf weisen zwei Tafeln und eine Bodenmarkierung auffällig hin. Allerdings hat jemand eine der Tafeln um 180 Grad gedreht, so dass bereits am Sonntag eine widersprüchliche Signalisierung bestand. Auf einer der beiden Tafeln ist Tempo 30 markiert, auf der anderen (der umgedrehten) Tempo 50.Zuständig für die Beschilderung ist der Kanton. An ihm liegt es somit, die Wiederherstellung des korrekten Zustands zu veranlassen. Weitergehende Massnahmen seien in einem solchen Fall nicht zu erwarten, meint die Medienstelle der Polizie auf eine entsprechende Frage. Anders wäre es wahrscheinlich, sollte der «Scherz» keine Ausnahme bleiben.