21.04.2021

Verunsicherung wegen Bürgerversammlung in Pandemiezeiten

Trotz Corona soll St. Margrethen versammelt über die Budget- und Steuerfusskorrektur abstimmen. Das stösst einigen sauer auf.

Von Seraina Hess
aktualisiert am 03.11.2022
Nach dem Nein an der Urne zu Budget und Steuerfuss hat der Gemeinderat St. Margrethen am Dienstag eine ausserordentliche Bürgerversammlung angekündigt. Am 28. Mai soll die Bevölkerung in der Rheinauhalle über die überarbeiteten Versionen abstimmen. Fest steht, dass der Gemeinderat den Bürgerinnen und Bürgern einen nach unten korrigierten Steuerfuss unterbreiten wird. Dass es zu einer erneuten Abstimmung kommen wird, war bereits am Abstimmungssonntag vom 11. April klar. Ungewiss war hingegen, ob diese wieder an der Urne oder trotz Pandemie an einer Bürgerversammlung stattfinden wird.Gemeindeversammlungen sind weiterhin erlaubtDie Ankündigung der Versammlung habe einige St. Margretherinnen und St. Margrether verunsichert, schreibt der Gemeinderat am Mittwoch in einer Mitteilung. Vor allem die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Veranstaltung sei nach der Bekanntgabe in Frage gestellt worden, zumal an öffentlichen Veranstaltungen in Räumen derzeit nur 50 Personen zulässig sind. Der Gemeinderat gibt diesbezüglich jedoch Entwarnung: «Für Versammlungen politischer Körperschaften gelten besondere Covid-19-Bestimmungen», heisst es im Communiqué. Tatsächlich dürfen in der Schweiz Gemeindeversammlungen ohne Personenbeschränkung durchgeführt werden. Die Kantonsregierung hat den St. Galler Gemeinden durch eine dringliche Verordnung Mitte Januar lediglich die Möglichkeit gegeben, im ersten Halbjahr 2021 «für alle Geschäfte, für die das Gesetz oder die Gemeindeordnung eine Beschlussfassung durch die Bürgerversammlung vorsehen, eine Urnenabstimmung durchzuführen». Die Situation sei nun eine andere«Die Möglichkeit zur Urnenabstimmung haben wir am 11. April natürlich genutzt – doch durch das Nein zu Budget und Steuerfuss ist die Situation nun eine andere und wir benötigen den persönlichen Austausch sowie die Rechte der Bürgerversammlung», sagt Gemeindepräsident Reto Friedauer auf Anfrage. Um sichere Bedingungen zu schaffen, werde für die Versammlung ein Schutzkonzept erarbeitet, zudem gelte die Maskenpflicht. Besucherinnen und Besucher müssen sich vorab anmelden und während der gesamten Veranstaltung auf den zugewiesenen Sitzplätzen bleiben. An der anberaumten Bürgerversammlung würden die geltenden rechtlichen Bestimmungen somit eingehalten und die nötigen Massnahmen umgesetzt, heisst es in der Mitteilung weiter. Trotz kritischer Rückmeldungen aus der Bevölkerung hat der Gemeinderat mit seiner Ankündigung nicht nur Verunsicherung gesät. «Ich hörte im persönlichen Gespräch auch mehrfach, dass Bürgerinnen und Bürger den Entschluss begrüssen», sagt Friedauer.

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