2013 haben die Stimmberechtigten einem revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz zugestimmt. In der Folge hat der Kanton Appenzell Ausserrhoden die Richtplanung sowie das Baugesetz angepasst. Der bundesrechtliche Grundsatz «Innenentwicklung vor Aussenentwicklung» bedeutet für die Planungsinstrumente von Walzenhausen, dass die Bauzonen zu verkleinern und deren Erhältlichkeit zu sichern ist. Mit dem Grobkonzept hat der Gemeinderat die grobe Strategie in Bezug auf die Anpassung des Zonenplanes an die neuen bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben definiert und der Volksdiskussion unterstellt. Das Ergebnis dieser Vernehmlassung liegt vor. Die räumliche Strategie bleibt unbestritten. Damit ist das Fundament für die nächsten Planungsschritte gelegt. Gemäss dem vom Bundesrat genehmigten und per 1. Januar 2019 in Kraft getretenen kantonalen Richtplan muss die Bauzone von Walzenhausen hinsichtlich des Einwohner-Fassungsvermögens um 4,4 Hektaren reduziert werden.Revision der OrtsplanungsinstrumenteMit der vom Kanton verlangten und vom Gemeinderat erlassenen Planungszone wird die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die dargelegte Planungsabsicht sichergestellt. Der Gemeinderat möchte das auf einem grossen Teil des noch unüberbauten Gemeindegebiet liegende Bauverbot zeitnah durch eine revidierte und bundesrechtkonforme Zonenplanung ablösen. Aus diesem Grund hat er bereits vor einem Jahr die Revision der Ortsplanungsinstrumente an die Hand genommen. Die Bevölkerung konnte sich vom 8. Oktober bis 9. November 2018 zum erarbeiteten Grobkonzept der räumlichen Entwicklungsstrategie äussern. Es sind acht Stellungnahmen eingegangen. Ebenfalls hat sich die Abteilung Raumentwicklung des Departementes Bau und Volkswirtschaft Kanton AR zum Grobkonzept geäussert.Die Hauptaussage des Grobkonzeptes, die Bauentwicklung auf die drei Schwerpunktgebiete «Dorf», «Lachen», und «Platz-Wilen» zu konzentrieren, während in den übrigen Siedlungsfragmenten künftig auf eine Erweiterung des Siedlungsgebietes weitgehend verzichtet werden soll, bleibt dabei unbestritten. Über konkrete Ein- und Auszonungsflächen macht das Grobkonzept noch keine abschliessenden Aussagen. Einige Grundeigentümer, die von der Planungszone betroffen sind, haben sich kritisch zu diesem Thema geäussert. Soweit dabei Forderungen nach dem Erhalt oder der Anpassung der heutigen Zonenordnung eingebracht wurden, werden diese vom Gemeinderat in den weiteren Planungsschritten vertieft geprüft.Konkrete Entscheide hinsichtlich der Zonenzuweisung sind im Moment verfrüht, da die Grundlagen in Erarbeitung sind. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Einsprachen und Rekursen bezüglich Planungszone wie auch in den Stellungnahmen zum Grobkonzept teilweise für die gleichen Teilflächen sich widersprechende Anträge gestellt wurden. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass substanzielle Einzonungen auch nach der Reduktion der Bauzone voraussichtlich erst langfristig oder im «Abtausch» mit Auszonungen möglich sein werden.Im Zusammenhang mit der Reduktion der Bauzonen wurde die Frage nach einem Baulandtransfer zwischen Auszonungs- und Bedarfsgemeinden erneut aufgeworfen. Der Gemeinderat verfolgt diese Möglichkeit bereits seit Frühjahr 2018. Fest steht, dass ein Transfer zwischen Gemeinden nur möglich wäre, wenn die entsprechende Auszonungs- und die Bedarfsgemeinde über oberbehördlich genehmigte Richtplanungen verfügen und die Baulandtransfers diesen entsprechen. Zurzeit liegen in den Ausserrhoder Gemeinden noch keine überarbeiteten und genehmigten kommunale Richtpläne vor.Die Bevölkerung darf mitwirkenDas räumliche Grobkonzept wird von der Abteilung Raumentwicklung als Grundlage für die Erarbeitung des kommunalen Richtplans begrüsst.Im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Vernehmlassung der Richtplanung hat die Bevölkerung im Rahmen von Informations- und Mitwirkungsanlässen die Gelegenheit, sich aus erster Hand über die Ortsplanung zu informieren, zu diskutieren und Rückmeldungen anzubringen. Der Gemeinderat wird zu den Veranstaltungen im Herbst 2019 einladen. (gk)