31.03.2020

Verlängerungen von Lern- und Probefahrausweisen

Auf der Website des Strassenverkehrsamts Kanton St. Gallen wird darauf hingewiesen, dass Fahrschulen gemäss der Covid-19-Verordnung 2 ab 17. März keinen Fahrschulunterricht und keine Verkehrskundekurse mehr abhalten dürfen.Auch Führerprüfungen werden nicht mehr abgenommen. Die Verordnung ist vorerst bis 19. April befristet. Prüfungstermine können aktuell nicht reserviert werden.Lernfahrausweise können verlängert werden, wenn das Ablaufdatum vor dem 30. April liegt: Bei Lernfahrausweisen der Kategorie A (Motorräder mit Motorleistung > 35kW) und Kategorie A1 (Motorräder mit < 125ccm Hubraum und max. 11 kW) um vier Monate. Bei Lernfahrausweisen aller anderen Kategorien ist eine Verlängerung um sechs Monate möglich. Gemäss Weisung des Bundesamts für Strassen (Astra) sind Inhaber eines Führerausweises auf Probe (FAP), der am 9. März oder später abgelaufen ist, bis 30. September dieses Jahres in der Schweiz fahrberechtigt.Die Strassenverkehrsämter in der Ostschweiz bieten eine befristete Verschiebung bei der Verlängerung der Ausweisdauer von Lernfahrausweisen (LFA) und Führerausweisen auf Probe (FAP) an. Die Ablaufdaten der Lernfahrausweise können mit dem Vermerk «bitte verlängern» den zuständigen kantonalen Strassenverkehrsämtern zugestellt werden. (acp)

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