13.02.2022

Verkehrssicherheit durch Unterhaltsarbeiten erhöhen

Sämtliche unterhaltspflichtigen Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümer sind aufgefordert, ihre öffentlichen Strassen, Wege, Brücken und Stege bis Ende Mai instand zu stellen.

Von gk
aktualisiert am 02.11.2022
Der Fahrzeug- und Fussgängerverkehr wird bei engen Fahrbahnen öfter durch Äste aus Vorgärten behindert, weshalb die Verkehrsübersicht verschlechtert wird. Für die Herstellung des gesetzlichen Zustandes sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer selbst verantwortlich und werden aufgefordert ihre Strassen instand zu stellen. Insbesondere müssen Abschläge und Durchlässe geöffnet, Seitengräben ausgejätet und überhängende Äste sowie Sträucher entfernt werden.Gemeinde stellt Kies kostenlos zur VerfügungFür Unterhalt und Verbesserungen von öffentlichen Fuss- und Fahrwegen liefert die Gemeinde unentgeltlich eine angemessene Menge Kies bis zur Deponie am Kohlplatz. Der Kies darf weder für Privatwege, Hausvorplätze noch Gartenwege verwendet werden. Bei der Anmeldung muss vermerkt werden, für welche Wegstrecke das Material benötigt wird und ob Splitt oder Flickschotter gewünscht wird. Die Anmeldung ist bis Freitag, 25. März, schriftlich an die Gemeinde Heiden, Christian Heldner, Kirchplatz 6, 9410 Heiden, oder per Mail an christian.held ner@heiden.ar.ch zu richten. Nach diesem Datum können aus organisatorischen Gründen keine Bestellungen mehr aufgegeben werden. Bei Hauslieferungen muss der Fuhrlohn ab Deponie Kohlplatz vom Bezüger übernommen werden.

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