20.12.2018

Vereinbarung zwischen Grenzwachtkorps und Kantonspolizei

Nicht in allen Kantonen sind die Kompetenzen zwischen Kantonspolizei und Grenzwachtkorps (GWK) so geregelt wie im Kanton St. Gallen. 2013 haben der St. Galler Regierungsrat Fredy Fässler und Oberzolldirektor Rudolf Dietrich eine Vereinbarung unterschrieben, die die Grundsätze der Zusammenarbeit klar definiert. Das Grenzwachtkorps ist seither ermächtigt, im übertragenen Aufgabenkreis die Fälle selbstständig abzuschliessen, das heisst, allfällige Bussen auszustellen oder direkt der Staatsanwaltschaft zu melden. «Der Beizug der Kantonspolizei ist in diesen tendenziell dem Bagatellbereich zuzuordnenden Tatbeständen nicht mehr erforderlich», heisst es in der Vereinbarung. Der örtliche Einsatzraum des GWK umfasst die Grenzübergänge, die Flugplätze Altenrhein und Bad Ragaz sowie das Gebiet zwischen Landesgrenze und Staatsstrasse im Rheintal (Autobahn ausgenommen). Lediglich für die internationalen Schnellzüge wird der Einsatzraum laut Abkommen auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt. (kla)

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