12.04.2019

Vereinbarung des Abwasserverbands revidiert

Die Zweckverbandsvereinbarung (ZVV) des Abwasserverbands Altenrhein ist seit der Aufnahme von Rehetobel und Speicher Anfang 2014 in Kraft. Der Anschluss der beiden weiteren Gemeinden Trogen und Wald, die Reduktion der Anzahl Verwaltungsräte sowie eine Änderung bei den Aufgaben der Delegierten machten die erneute Überarbeitung der ZVV erforderlich.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 8. April die Änderung der Zweckverbandsvereinbarung des Abwasserverbands Altenrhein genehmigt. Die überarbeitete Zweckverbandsvereinbarung untersteht gemäss Art. 8 lit. e) der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 40 Stimmberechtigte dies innert 20 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen. Die Referendumsfrist läuft von Freitag, 19. April, bis und mit Mittwoch, 8. Mai. Die ZVV liegt bei der Gemeindekanzlei auf und kann im Internet unter www.lutzenberg.ch heruntergeladen werden. Die Geschäftsprüfungskommission und die BDO AG haben dem Gemeinderat ihre Revisionsberichte unterbreitet. Der Gemeinderat hat den umfassenden Bericht der GPK zur Kenntnis genommen. Ebenfalls Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom wiederum sehr gut lautenden Bericht der BDO AG zur Prüfung der Jahresrechnung. (gk)

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