Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:• Der Käufer / die Käuferin muss in Liechtenstein wohnhaft sein.
• Pro Person kann jährlich nur ein Helm gekauft werden.
• Der Bezug muss bei einem Zweiradfachgeschäft in Liechtenstein erfolgen.
• Differenzbeträge bei günstigeren Velohelmen werden nicht ausbezahlt. Die Kommission für Unfallverhütung, der Liechtensteiner Radfahrverband sowie die Landespolizei unterstützen den Kauf eines Helmes
neu mit 50 Franken.
Die beteiligten Institutionen geben darüber hinaus folgende Hinweise:"Fahrradhelme sollten auch auf kurzen Strecken getragen werden. Sehr wichtig ist, dass sie gut auf dem Kopf sitzen, denn nur so ist ein ausreichender Schutz gewährleistet. Aus Sicherheitsgründen sollte ein Velohelm alle paar Jahre ersetzt werden, da durch eine natürliche Alterung auch nicht sichtbare Schäden auftreten können."