02.09.2018

Vater aus Altstätten der Kindesentführung beschuldigt

Die zwölfeinhalbjährige Anna darf nach langem Hin und Her endlich mit ihrem Vater in der Schweiz leben anstatt in Mexiko. Dort hat sie Angst wegen der grassierenden Kriminalität. Doch nun läuft gegen den Vater ein Strafverfahren – wegen Entführung.

Von Kari Kälin
aktualisiert am 03.11.2022
Anna (Name geändert) äussert seit Jahren immer wieder den gleichen Wunsch: Das heute zwölfeinhalbjährige Mädchen will zusammen mit seinem Vater Beni Hess von Mexiko in die Schweiz zurückkehren. Im von Banden- und Drogenkriegen geplagten Staat fühlt sich Anna unsicher. Am 28. Januar dieses Jahres bleibt Anna nach einem Besuchswochenende bei ihrem Vater. Sie möchte das Land mit dem Einverständnis ihrer Mutter verlassen, doch Hess’ mexikanische Exfrau, eine Lehrerin und Sozialwissenschafterin, willigt nicht ein.Dann überschlagen sich die Ereignisse: Am 22. Februar packen Anna und ihr Vater Hals über Kopf ihre Koffer, fliegen zuerst von La Paz nach Cancún, dann nach Zürich. Die Polizei, die nach Anna sucht, kann die Ausreise nicht mehr verhindern. Seither wohnt das Mädchen mit seinem Vater in Altstätten im Kanton St. Gallen, zusammen mit dessen neuer Partnerin und dem zweieinhalbjährigen Halbbruder.Aus der Sicht der Mutter hat Beni Hess seine Tochter entführt. Sie wehrt sich dagegen und verlangt die Rückführung ihrer Tochter nach Mexiko gemäss dem Haager Abkommen. Dieser internationale Vertrag regelt die Modalitäten bei internationalen Kindesentführungen. Er besagt, dass Kinder zu jenem Elternteil zurückzubringen sind, bei dem sie vorher gelebt haben. Das St. Galler Obergericht lehnte den Antrag der Mutter am 30. Mai ab, weil Anna wiederholt den Willen formuliert hatte, mit dem Vater in der Schweiz zu leben. Bei dieser Konstellation kann gemäss dem Haager Abkommen auf eine Rückführung verzichtet werden. Das Bundesgericht bestätigte das Verdikt am 9. Juli. Das zivilrechtliche Verfahren ging zu Gunsten des Vaters aus. «Es geht uns gut. Seit dem Entscheid des Bundesgerichts haben wir endlich die Gewissheit, dass Anna dableiben darf», sagt er.Geköpftes Huhn vor der WohnungAuf der strafrechtlichen Ebene steht ihm jedoch ein Nachspiel bevor. Die Staatsanwaltschaft Baden ermittelt gegen den 43-Jährigen wegen Entziehens von Minderjährigen und Entführung. Theoretisch droht das Szenario «Tochter in der Schweiz, Vater im Gefängnis». In ähnlich gelagerten Fällen kamen die Beschuldigten in der Regel mit einer bedingten Strafe davon. Hess sagt denn auch: «Im Vergleich zu dem, was Anna durchgemacht hat, schaue ich einem allfälligen Prozess relativ gelassen entgegen.»Das Mädchen hat in seinem jungen Leben in der Tat eine Odyssee erlebt. Anna lebte bis im Alter von neun Jahren fast immer in Mexiko. Nur für ein Jahr zog die Familie in die Schweiz. 2013 trennte sich Hess von seiner Frau. Anna wohnte danach die meiste Zeit bei ihm. Im Juni 2014 reiste er mit Anna nach Bremgarten zur Grossmutter Martina Hess. Eigentlich sollte Anna drei Monate die Schule besuchen und dann wieder nach Mexiko zurückfliegen. Ihre Eltern hatten aber schon früher immer mit der Idee geliebäugelt, Anna könnte ihren Schulabschluss in der Schweiz machen. Anna fand rasch Freunde und lebte sich so gut ein, dass sie nicht mehr zu ihrer Mutter zurückkehren wollte. Nicht etwa, weil sie sich mit ihr verkracht hätte. Vielmehr betonte sie, sie fühle sich in Mexiko wegen der Schiessereien, der Entführungen, der grassierenden Kriminalität bedroht. Es gefalle ihr einfach besser in der Schweiz. Also blieb sie.Hess führte in Mexiko ein eigenes Unternehmen. Als Kapitän führte er auf einem Schiff Wissenschafter und Filmcrews für Expeditionen aufs Meer. Er erhielt Schutzgeldforderungen, zahlte aber nie. Drei Tage bevor er mit Anna 2014 in die Schweiz flog, fand er ein geköpftes Huhn vor seiner Wohnung. Albträume plagten Anna, die Gefahr schien ihr keine Fata Morgana, die ihr ihr Vater angeblich einimpfte.Mit der Grossmutter auf der FluchtDie Mutter stellte Anfang 2015 ein Gesuch um Annas Rückführung. Das Obergericht des Kantons Aargau wies es zunächst zurück. Es fand, man dürfe den Kindeswillen nicht ausblenden. Das Bundesgericht kippte den Entscheid und kam zum Schluss, Anna fehle die nötige Reife für eine eigene Willensbildung. Ihre Angst in Mexiko basiere auf den Schilderungen ihres Vaters.Die drohende Rückführung wendete die Grossmutter vorerst auf spektakuläre Weise ab. Im Mai 2015 tauchte Martina Hess während zehn Tagen mit ihrer Enkelin in Frankreich unter. Dann beendete die Polizei die Flucht. Die nächsten sechs Wochen verbrachte Anna in einem Kinderheim, Beni Hess erhielt ein Kontaktverbot. Neue Mediationsversuche scheiterten. Anna wurde schliesslich mit Polizeibegleitung zum Flughafen gebracht. Dann flog sie mit ihrer Mutter zurück nach Mexiko.Wenig später reiste Beni Hess mit Partnerin nach, um in La Paz in Annas Nähe zu wohnen. Ein Jahr lang unterband ihre Mutter jeglichen Kontakt zum Vater. Anna durfte ihren Halbbruder erstmals sehen, als er bereits fünf Monate alt war. Am 15. Juni 2016 entspannte sich die Lage. Annas Eltern einigten sich auf ein gemeinsames Sorgerecht. Unter der Woche sollte Anna bei ihrer Mutter, am Wochenende beim Vater leben. Annas Unbehagen über die Sicherheitslage blieb, der Traum von der Schweiz ebenso. Anfang Jahr wurde er Wirklichkeit.Anna liebt ihre Mutter, wünscht sich, dass sie in die Schweiz zieht. Hess betont, sie sei jederzeit eingeladen, ihre Tochter hier zu besuchen. Anna kann sich derweil vorstellen, ihre Mutter zu einem späteren Zeitpunkt in Mexiko zu besuchen, sie verteufelt das Land nicht.Für den Vater ist die Genugtuung gross, dass das Bundesgericht endlich auf Anna gehört hat. Hätte es ihr schon vor drei Jahren genug Reife attestiert, wäre ihr ein emotional belastendes Hickhack erspart geblieben. Das Bundesgericht ordnete in der Vergangenheit in der Regel die Rückführung der Kinder an. Experten wie Andreas Bucher, emeritierter Professor für internationales Zivilrecht, haben immer wieder kritisiert, es trage dabei dem Kindeswillen zu wenig Rechnung. Das Urteil im Fall Anna weckt bei ihm neue Hoffnung, dass die Position der betroffenen Kinder gestärkt wird. Bereits im letzten September hatte das Bundesgericht den Wunsch eines elfjährigen Knaben respektiert, mit seiner Mutter in der Schweiz zu leben. Der Vater erhielt zwar in Spanien das Sorgerecht. Der Knabe weigerte sich aber konstant, ihn auch bloss zu besuchen.Praxis ist nicht immer einheitlichDer Luzerner Anwalt Sandor Horvath hat sich unter anderem im Familienrecht spezialisiert und zum Thema internationale Kindesentführungen publiziert. Er glaubt nicht, dass man jetzt aufgrund der zwei erwähnten Urteile von einem Paradigmenwechsel sprechen kann: «Das Bundesgericht hat bei internationalen Kindesentführungen in einigen neueren Urteilen den Willen von reiferen Kindern, in der Schweiz bleiben zu wollen, vermehrt berücksichtigt», sagt er. Massgebend sei immer der Einzelfall mit seinen feinen Schattierungen. «Deswegen ist die Praxis in solchen Fällen nicht immer einheitlich und für Aussenstehende auch nicht zwangsläufig berechenbar.»Derweil plant Beni Hess, mit seiner neuen Familie von Altstätten nach Bremgarten zu zügeln. Seine Partnerin arbeitet als Kinder- und Jugendpsychologin, er wird voraussichtlich Hausmann sein, vielleicht wird er als Tagesvater weitere Kinder betreuen.Grosse Unterstützung hat Hess von seiner Mutter erhalten. Doch auch sie kann sich trotz glücklichem Ausgang für Anna noch nicht zurücklehnen. Die Staatsanwaltschaft hat die 67-Jährige angeklagt wegen Entführung und Entziehens von Minderjährigen. Beantragt sind 20 Monate Freiheitsstrafe bedingt.Dieser Artikel ist in der «Ostschweiz am Sonntag» vom 2. September erschienen. Die ganze Ausgabe lesen Sie hier.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.