Auch das Sozialversicherungsamt und die beteiligte Krankenkasse hätten seine Unzufriedenheit begünstigt, sagt der ehemalige Versicherungsagent, der – mit einem Unterbruch – seit 44 Jahren in Diepoldsau lebt.Es geht nicht um Meyer selbst, sondern um jemanden, den er vertritt. Dieser Person bezahlte das Diepoldsauer Sozialamt die Krankenkassenprämie für das Jahr 2020. Trotzdem erhielt die Frau von ihrer Krankenkasse eine Rechnung, weil für einen der zwölf Monate die Prämie (angeblich) nicht bezahlt worden sei.Zuerst betrieben, dann auf schwarze Liste gesetztDie von der Krankenkasse zu Unrecht erhobene Forderung wurde von der versicherten Person nicht bezahlt. Als die Krankenkasse die Betreibung einleitete, erhob Urban Meyer Rechtsvorschlag. Er hatte allerdings eine ihm neue Tatsache zur Kenntnis zu nehmen: Die Versicherer sind gesetzlich befugt, einen Rechtsvorschlag, der eine Prämienrechnung betrifft, mittels Verfügung aufzuheben. Die Krankenkasse konnte die Fortsetzung der Betreibung ohne Durchführung des formellen Rechtsöffnungsverfahrens verlangen. Zu ihrer mit fünf Prozent zu verzinsenden Forderung schlug sie nicht nur Mahnspesen von 50 Franken, sondern auch eine Bearbeitungsgebühr von weiteren 50 Franken.Fünf Tage, nachdem die Krankenkasse der versicherten Person mit der unpersönlichen Anrede «Guten Tag» eine «Verfügung zur Beseitigung des Rechtsvorschlags» hatte zukommen lassen, erhielt diese Person weitere Post von der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St. Gallen. In diesem Schreiben wurde – ebenfalls mit der Anrede «Guten Tag» – Folgendes mitgeteilt: Man führe im Auftrag des Kantons «die Liste der obligatorisch krankenversicherten Personen, die ihrer Zahlungspflicht trotz Betreibung nicht nachgekommen sind» – sprich: eine schwarze Liste. Diese können alle Leistungserbringer, also beispielsweise Ärzte, Apotheken und Spitäler, jederzeit einsehen.«Weiss rechte Hand nicht, was die linke tut?»Urban Meyer kann nicht verstehen, dass für Sozialamt und Betreibungsamt das gleiche Personal zuständig ist und trotzdem die Betreibung gegen jemanden eingeleitet wird, «von dem das Amt ja wissen müsste, dass die angeblich ausstehende Forderung beglichen worden ist» – durchs Sozialamt notabene. «Weiss denn die rechte Hand nicht, was die linke tut?», wundert sich Urban Meyer. Nun hätte sich die Sache zwar leicht aus der Welt räumen lassen, würde man meinen. Doch die drei Besuche Urban Meyers bei der Gemeindeverwaltung (am 15. Februar, 24. Februar und 28. April 2021) fruchteten vorerst nichts – trotz der laut Meyer erfolgten Zusage der Gemeinde, diese Angelegenheit zu regeln.Für die betriebene Person war eine rasche Erledigung umso wichtiger, als sonst weiteres Ungemach drohen konnte. Darauf wies die SVA in ihrem Schreiben denn auch hin: Auf der erwähnten Liste aufgeführt zu sein, habe zur Folge, dass «die Krankenkasse die Leistungen einstellt und ärztliche Behandlungen mit Ausnahme von Notfällen somit nicht mehr übernehmen wird». Tatsächlich kam es dann dazu. Der Hausarzt erhielt eine Patientenrechnung von der Krankenkasse zurück, worauf der Arzt die behandelte Person ersuchte, die von der Krankenkasse zurückgewiesene Rechnung selbst zu übernehmen.Nach fünf Monaten ist das Problem doch noch gelöstWie kann es sein, dass die Gemeinde die Krankenkassenprämien fürs ganze Jahr bezahlt, die Krankenkasse aber dennoch den Betrag für einen Monat offen hat (oder offen zu haben meint)? Darüber kann Urban Meyer nur spekulieren. Die Gemeinde selbst äussert sich nicht zu dem Fall, sondern beruft sich auf das Datenschutzgesetz.Die Auskunft der Gemeinde, dass keine Auskunft erteilt werde, erreichte die Redaktion eine knappe Woche nach Zustellung der Fragen. In dieser Zeit erhielt die von Urban Meyer vertretene Person immerhin die ersehnte erleichternde Post. Die SVA St Gallen teilte in einem Schreiben ohne weitere Erklärung mit: «Sie waren bis anhin auf der sogenannten schwarzen Liste aufgeführt.» Aktuell lägen für diesen Listeneintrag «keine Gründe mehr vor».Es werde deshalb die Löschung aus der Liste vorgenommen und die zuständige Krankenkasse informiert. «Ärztliche Behandlungen können durch Ihre Krankenkasse somit wieder übernommen werden.» Ende gut, alles gut? – Na ja, mit leicht bitterem Nachgeschmack.