10.09.2020

Unruhe wegen Umweltsünden

Ein Bauer bewirtschaftete Land der Ortsgemeinde Marbach gesetzeswidrig. Was sollte der Präsident da tun?

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Gert BrudererDie Frage könnte rhetorisch gemeint sein. Ist sie aber nicht. Denn innerhalb der Ortsgemeinde Marbach gibt es einen umstrittenen Fall. Er hat dazu geführt, dass die Ratskollegen des Präsidenten jemand anderen bei der nun stattfindenden Kampfwahl ums Präsidium unterstützen. Die Begründung des Rats, dem der bisherige Präsident nicht mehr genehm ist, lautet allerdings anders. Es ist von Verjüngung die Rede, die man als nötig erachte.Der amtierende Präsident gibt nicht klein bei, sondern will Präsident bleiben. Auf seinem Flyer führt er aus: «Es ist vereinzelt vorgekommen, dass Pachtland unserer Ortsgemeinde nicht den Vorgaben entsprechend bewirtschaftet wurde und behördliche Auflagen missachtet wurden. Solche Vorkommnisse werde ich – die Wiederwahl vorausgesetzt – auch in Zukunft nicht tolerieren.»Immer wieder wurde Gewässer verschmutztNun sagt natürlich auch die andere Seite, Fehlverhalten werde nicht geduldet. Doch ein konkreter Fall kann Zweifel an dieser Darstellung wecken.Im Mittelpunkt steht ein Pächter von Ortsgemeindeland. Dieser Landwirt mit verwandtschaftlicher Beziehung in den Ortsverwaltungsrat hat gemäss einem rechtskräftigen Entscheid des kantonalen Baudepartements «immer wieder das Gewässer verschmutzt, obwohl er ständig versicherte, fortan die zulässigen Grenzwerte einzuhalten».Dem Rat ist der Fall seit Langem bekanntDen Ortsverwaltungsräten ist die Angelegenheit seit langer Zeit vertraut und der rechtskräftige Entscheid des Baudepartements seit einem halben Jahr bekannt. Trotzdem sagte Walter Kobelts Gegenkandidat fürs Präsidium, Ratsmitglied Marco Hutter, am Mittwoch: Weil verschiedene Verfahren bei verschiedenen Behörden hängig seien, wolle der Ortsverwaltungsrat nicht vorpreschen, sondern das Ergebnis abwarten. Dem Rat seien derzeit die Hände gebunden.Nun dürfte der Rat sich doch mit der Sache befassenDie redaktionelle Entgegnung, das kantonale Baudepartement habe sich zu den Verfehlungen des Pächters klar geäussert und schon vor neun Monaten rechtskräftig entschieden, liess Marco Hutter nochmals über die Bücher gehen. Nachdem er sich mit der Sache erneut beschäftigt hatte, teilte er nächstentags mit, der Einwand sei korrekt, der erwähnte Entscheid rechtskräftig. Gegen den Eindruck, der Rat sei in der Sache untätig, verwehrt Hutter sich vehement, obschon der kantonale Entscheid Monate zurückliegt. Er gehe davon aus, dass der Ortsverwaltungsrat sich Ende September mit der Angelegenheit befassen werde. Hutter sagt, er wolle weiter keine Stellung nehmen, auch wegen des Amtsgeheimnisses, doch komme selbstverständlich für den Rat nur eine rechtskonforme Bewirtschaftung von Pachtland in Frage. Verzwickt ist der ganze Fall zweifellos, zumal rechtlich weitere offene Fragen bestehen. Im Sommer 2019 sei der fehlbare Pächter übrigens schriftlich verwarnt worden, sagt Hutter. Das trifft zu. Die schriftliche Verwarnung hatte damals Walter Kobelt angeregt.Kobelt stellte kantonalen Entscheid Ratskollegen zuDem Präsidenten wird heute innerhalb des Rates vorgehalten, er habe aufgrund von Reklamationen aus der Bevölkerung wegen Umweltsünden auf Ortsgemeindeboden erste Abklärungen getroffen, ohne den ganzen Rat einzubeziehen. In der Tat war zunächst nur der Vizepräsident involviert.Als aber der Entscheid des Kantons rechtkräftig geworden war, stellte Kobelt das Papier den Ratskollegen zu. Er wollte das vom Kanton als notorisch beanstandete Fehlverhalten eines Pächters von Ortsgemeindeboden nicht tatenlos hinnehmen.Für eine Aufschüttung lag keine Bewilligung vorMit seiner Meinung, der Rat könne solch einen Entscheid nicht einfach auf sich beruhen lassen, war Walter Kobelt aus den beschriebenen Gründen aber allein.Zu Meinungsverschiedenheiten war es auch vor zwei Jahren gekommen. Damals hatte ein Landwirt, der dem Ortsverwaltungsrat angehört, eine Bodenaufschüttung vorgenommen – nach Walter Kobelts Einschätzung sehr wohl mit geeignetem Material. Doch das in jedem Fall bewilligungspflichtige Projekt war ohne Bewilligung ausgeführt worden. Der Ortsgemeindepräsident erfuhr durch die politische Gemeinde davon, die einen Baustopp verhängte. Der Kanton erliess eine Rückbauverfügung und sprach eine Busse aus; der Landwirt musste beides in Ordnung bringen.Der ganzen Ortsbürger- schaft verpflichtetWalter Kobelt sagt, er scheue sich nicht, ein nicht gesetzeskonformes Vorgehen zu beanstanden, wenn dies nötig sei. Er sei schliesslich der ganzen Ortsbürgerschaft verpflichtet und nicht bloss Vertretern der Landwirtschaft, die im Ortsverwaltungsrat bei einer Abwahl Walter Kobelts noch stärker vertreten wäre: Präsidentschafts-kandidat Marco Hutter verkauft Landmaschinen, das neu für den Rat kandidierende GPK- Mitglied Roger Benz führt eine Firma, deren Produkte die Käselagerung betreffen und Richard Kobelt sowie Norbert Schick sind Landwirte.«Es gibt noch andere wichtige Aufgaben»Walter Kobelt, obschon nicht dem landwirtschaftlich orientierten Teil der Ortsbürgerschaft zugehörig, bekundet «grosse Sympathien für die Landwirtschaft», für die er mehrere Bodenverbesserungsprojekte angestossen und begleitet hat.Kobelt, der bis zur Pensionierung viele Jahre in leitender Funktion für eine Regionalbank tätig war, richtet sein Augenmerk allerdings auch auf andere wichtige Aufgaben. Dazu gehört unter anderem die sorgfältige Bewirtschaftung des Waldes – bei tiefem Holzpreis und unter entsprechend schwierigen Bedingungen.

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