23.10.2018

Unrechtmässig aus- und eingereist

Am Stephanstag 2016, also am Tag nach Weihnachten, reiste ein Autofahrer aus Österreich mit drei Bekannten in die Schweiz ein, mit denen er am Tag vor Heiligabend nach Wien gefahren sein soll. Bei der Grenzkontrolle am Zollamt Au wurde festgestellt, dass zwei Mitfahrer keine gültigen Reisedokumente dabei hatten. Gemäss Anklageschrift verfügten sie lediglich über einen Ausländerausweis F, der nicht zum Grenzübertritt und ebenso wenig zur Rückreise berechtigt habe. Am Freitag, 26. Oktober, hat sich der Fahrzeuglenker vor dem Kreisgericht Rheintal in Altstätten zu verantworten. Den Ausländerausweis F haben vorläufig Aufgenommene. Das sind Menschen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat. (gb)

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