Bauernhöfe und Hofhunde sind typische Erscheinungen einer Landgemeinde. Dies trifft auch für die Gemeinde Eichberg zu. Häufig sind Hofhunde nicht angeleint, was gelegentlich zu unangenehmen Begegnungen mit vorbeilaufenden oder auf dem Velo vorbeifahrenden Personen führt.
Der Gemeinderat teilt mit:
Hundehaltende sind dafür zuständig, dass ihre Hunde niemanden belästigen.
Die Tierschutzverordnung hält ausdrücklich fest, dass Hundehaltende Vorkehrungen zu treffen haben, damit ihr Hund keine Menschen oder Tiere gefährdet.