Der im Artikel geschilderte Horrortrip (ohne Drogen) ist eine Schande in der schweizerischen Rechtssprechung. Dass man die Verursacherin dieses unerhörten Vorkommnisses offenbar nicht zur Verantwortung zieht, ist eine weitere Ungerechtigkeit.Rolf Mösli-WidmerUnterdorfstrasse 62, Kriessern