Susi MiaraWeil es in Widnau in den letzten Monaten bei Veranstaltungen und Open-Air-Konzerten zu Lärmklagen von Anwohnern wegen zu lauter Musik gekommen ist, hat der Gemeinderat beschlossen, die Verlängerungsbewilligung für Anlässe im Freien zu ändern. So muss neu der Musikbetrieb spätestens um ein Uhr vollständig eingestellt werden. In einem Schreiben an die Vereine teilte ausserdem der Gemeinderat mit, dass keine Bewilligungen für einen längeren Musikbetrieb mehr erteilt werden. Wer die neuen Auflagen nicht einhalte, werde künftig für die Durchführung weiterer Anlässe keine Bewilligung mehr erhalten. Neue Spielregeln, keine Ausnahmen«Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit diesen Massnahmen die Lärmimmissionen im tragbaren Rahmen bleiben und nur so es auch in Zukunft möglich sein wird, Open-Air-Veranstaltungen in Widnau zu ermöglichen», sagt Gemeindepräsidentin Christa Köppel. Mit dem Beschluss wolle der Gemeinderat neue Spielregeln setzten, die für beide Seiten, für jene, die gerne festen, aber auch für jene, die Ruhe haben möchten, akzeptabel sind. Ausnahmen werde es keine geben, weder für den Kreismusiktag im Jahr 2020, noch für das nächste Moschti-Fäascht, das 2020 zum zehnten Mal durchgeführt wird.Vereine wehren sich gegen die AuflagenMit diesen Auflagen sind die Widnauer Vereine gar nicht einverstanden und wandten sich gemeinsam mit einem Schreiben an den Gemeinderat. «Der Gemeinderat wird sich im neuen Jahr mit diesem Brief befassen und gemeinsam mit den Vereinen versuchen, eine Lösung zu finden», sagt Christa Köppel. Für Rolf Frei, OK-Präsident des Kreismusiktags, der im Mai 2020 in Widnau stattfinden wird, ist dieser Entscheid wie aus heiterem Himmel gefallen. Er findet es schade, dass 60 Vereine abgestraft werden, weil sich einige nicht an die Regeln gehalten haben. Rolf Frei ist überzeugt: «Man hätte mit den Vereinen zusammensitzen und nach Lösungen suchen können.» Für die Vereine seien solche Feste eine feste Finanzierungsquelle und ein wichtiger Einnahmeposten. Überrascht zeigt sich auch Peter Frei, OK-Präsident des Moschti-Fäaschts. Er habe von den neuen Auflagen bereits gehört. «Ich werde mit dem Gemeinderat persönlich das Gespräch suchen, wenn es um die nächste Bewilligung fürs Moschti-Fäascht geht», sagt er. Er ist überzeugt, dass es noch eine andere Lösung geben könnte, und denkt dabei an ein Vorgehen nach Verursacherprinzip. Auf keinen Fall möchte er jedoch das Moschti-Fäascht deswegen sterben lassen. «Schliesslich feiern wir im Jahr 2020 bereits das zehnte Moschti-Fäascht.»Die Vereinsverantwortlichen schweigenAndere Vereine wollten kein offizielles Statement abgeben und zuerst die Antwort des Gemeinderats abwarten. Das OK von Projekt Blues Rock teilte aber mit, dass es auch nächstes Jahr einen Open-Air-Anlass plane, bis auf Weiteres unter Berücksichtigung der Auflagen.Beispiele aus Au und AltstättenAuch in den Nachbargemeinden wird in den warmen Monaten gerne draussen gefeiert. Die Stadt Altstätten hält sich an folgende Grundsätze für Veranstaltungen im Freien: Ende der Musik um ein Uhr, Reduktion der Lautstärke ab 24 Uhr, Ende des Anlasses um drei Uhr. «Bei einer Livemusik ist ab 22 Uhr Nachtruhe», erklärt Stadtschreiberin Beatrice Zeller. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie zum Beispiel beim Städtlifäscht. Ab zwei Uhr gilt bei Konzerten die Zimmerlautstärke, das Ende des Anlasses im Freien ist um drei Uhr. Zusätzlich werde ein Lärmpegel festgelegt, der nicht überschritten werden darf. «In Altstätten halten sich die Reklamationen bezüglich Veranstaltungen im normalen Rahmen», sagt Beatrice Zeller.In der Regel erteilt die Gemeinde Au für Veranstaltungen im Freien eine Bewilligung für Musik bis ein Uhr und für den Festbetrieb bis zwei Uhr. «Es gibt aber auch Ausnahmen», sagt Jan Miara, Sachbearbeiter der Gemeinderatskanzlei. «Sommer im Park» habe zum Beispiel dieses und letztes Jahr eine Stunde länger feiern können. Die Musik durfte bis zwei Uhr spielen, der Festbetrieb ging bis drei Uhr. «Der Gemeinderat hat hier individuell entschieden, weil sich der Anlass bewährt hat», sagt Miara.