12.06.2019

Überbauungsplan Sonnenberg geändert

Um das Schloss und seine Umgebung ortsbildlich zu schützen, wurde ein komplexer Überbauungsplan erstellt. Die Bevölkerung kann sich nun dazu äussern.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Die heutige Wohnzone W2a im Gebiet Sonnenberg ist für den Bau von klassischen Einfamilienhäusern gedacht. Dies widerspricht den Anforderungen des Ortsbildschutzes, wie sie im Isos (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) und der Schutzverordnung definiert werden, da dadurch die offene Schlosslandschaft vollständig überbaut und zur Unkenntlichkeit verändert würde. Bauabsichten zeigten den grundsätzlichen Planungsbedarf auf. Deshalb hat die Gemeinde Balgach im Jahr 2015 eine Planungszone erlassen.Zur Klärung der weiteren Aufgaben- und Fragestellung hinsichtlich Ortsplanung, Erschliessung, Bebauung und Ortsbildschutz hat die Gemeinde ein Workshopverfahren unter Einbezug der betroffenen Grundeigentümer an die Hand genommen.Basierend auf den Resultaten des Workshopverfahrens wurden eine Anpassung von Baureglement und Zonenplan für das Planungsgebiet an die Hand genommen und ein Überbauungsplan erarbeitet. Zudem wurde ein Strassenprojekt inklusive Teilstrassenplan für die Sonnenberg- und die Schlossstrasse erarbeitet. Diese Dokumente wurden der Mitwirkung unterstellt und anschliessend im Jahr 2017 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind diverse Einsprachen eingegangen.Wohn- und Gewerbezone SchlosslandschaftDurch die Teilzonenplanänderung wird die heutige Wohnzone in eine für das Gebiet Sonnenberg geeignete Zonenart eingeteilt. Dafür wurde eine Zone «Wohn- und Gewerbezone Schlosslandschaft WG S» fest- gelegt, die den Schutz- und Freiraumbedürfnissen Rechnung trägt und eine begrenzte bauliche Entwicklung an definierten Standorten zulässt. Es gilt eine Beratungspflicht durch die kantonale Denkmalpflege. Untergeordnete Bauten und Anlagen zu bestehenden Häusern, Um- und Ersatzbauten sowie Zweckänderungen sind zulässig, sofern keine Schutzziele entgegenstehen. Andere Bauten und Anlagen sind nur gestützt auf den Sondernutzungsplan zulässig. Sie dürfen dem Charakter der Schlosslandschaft nicht entgegenstehen. Zulässig sind Wohn- und nichtstörende Gewerbenutzungen sowie Klinik-, Hotellerie-, Kultur- und Bildungsnutzungen.Nach der ersten öffentlichen Auflage wurde der Überbauungsplan auf Basis eines für die Erweiterung des Psychiatrie-Zentrums Rheintals vorliegenden Projekts verfeinert. Zudem wurden die verkehrlichen Aspekte nochmals vertieft geprüft und konkretisiert und die Auseinandersetzung mit dem Isos dargestellt.Die Änderung des Überbauungsplans Sonnenberg mit den Besonderen Vorschriften und dem Planungsbericht liegt nun in überarbeiteter Fassung vor und soll der Bevölkerung erneut zur Mitwirkung unterbreitet werden.Die Planung wird vom 11. bis 30. Juni der Mitwirkung unterstellt. Die Möglichkeit zur schriftlichen Vernehmlassung besteht bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist. Die Pläne und Berichte können auf der Kanzlei eingesehen oder unter www.balgach.ch heruntergeladen werden. (gk/red))

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