Der Sondernutzungsplan Hasler-Areal und der Teilstrassenplan Wäseli-Kirchgass bilden die planungsrechtlichen Grundlagen für das Überbauungsprojekt mit rund 50 Wohnungen und ein respektive zwei Parkgaragengeschossen. Der Sondernutzungsplan dient einer qualitativ guten Überbauung und ermöglicht zudem mit dem zweiten Parkgaragengeschoss das Parkieren im Quartier.Voraussichtlich nachdem die Planerlasse rechtskräftig sind, können die Stimmberechtigten an der Urne über das zweite Parkgeschoss entscheiden.Beide Planerlasse lagen vom 12. November bis 13. Dezember öffentlich auf. Nachdem keine Einsprachen eingegangen sind, hat der Gemeinderat beide Planerlasse dem Kanton zur oberbehördlichen Genehmigung eingereicht.