03.05.2022

Überarbeitete Vereinbarung ist jetzt rechtskräftig

Gegen die neue Vereinbarung des Zweckverbands Rheintaler Binnenkanalunternehmen wurde kein Referendum ergriffen.

Von pd
aktualisiert am 02.11.2022
Das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen hat die Vereinbarung Zweckverband «Rheintaler Binnenkanalunternehmen» am 31. März genehmigt. Damit sei die neue Vereinbarung rechtsgültig, heisst es in einer Medienmitteilung des Zweckverbands.In den vergangenen zwei Jahren wurde die Vereinbarung des Zweckverbands Rheintaler Binnenkanalunternehmen detailliert überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die alte Vereinbarung stammte noch aus dem Jahr 2000. Sämtliche Stadt- und Gemeinderäte der Verbandsgemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, Sennwald, St. Margrethen und Widnau hatten der überarbeiteten Vereinbarung zuvor zugestimmt. Nun gilt die neue Vereinbarung, die den heutigen rechtlichen Gegebenheiten entspricht und auch die Zusammenarbeit unter den Gemeinden klar regelt. Der Zweckverband Rheintaler Binnenkanalunternehmen organisiert vorrangig den Unterhalt, den Hochwasserschutz und die Revitalisierungsmassnahmen am Rheintaler Binnenkanal.

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