15.12.2020

Über die Grenze - darf man das noch?

Was gilt es zu beachten, wenn ich die Grenze zu einem unserer Nachbarländer überqueren möchte? Die Internationale Bodensee-Konferenz, zu der auch der Kanton St.Gallen gehört, hat eine nützliche Übersicht erarbeitet.

Von rü/pd
aktualisiert am 03.11.2022
Es ist schon nicht ganz einfach, den Überblick über alle Regeln und Massnahmen zu behalten, die in der Schweiz in Bezug auf Corona gelten. Noch komplizierter wird es, wenn man die Grenze nach Österreich oder Deutschland überquert. Was darf man noch, was nicht mehr? Wofür brauche ich welche Bewilligung - muss ich gar in Quarantäne?Die Internationale Bodeensee-Konferenz, eine gemeinsame Plattform mehrerer Schweizer Kantone, Liechtensteins sowie deutscher und österreichischer Bundesländer, hat nun Ordnung ins Chaos gebracht.Unter diesem Link sind die aktuellen Regelungen der verschiedenen Regionen in Bodenseenähe nachzulesen. Zudem wird auf die offiziellen Informationsseiten verwiesen.Die Bodensee-Konferenz, respektive ihr Mediendienst, der Bodensee-Informationsdienst, fasst die Lage an der Grenze in einer Medienmitteilung so zusammen:In Deutschland besteht eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten (wozu Österreich, die Schweiz und Liechtenstein gehören), welche die Länder durch eigene Verordnungen regeln. Baden-Württemberg nimmt dabei die benachbarten Grenzregionen von der Quarantänepflicht aus, sofern der Aufenthalt weniger als 24 Stunden dauert. Bayern erlaubt den kleinen Grenzverkehr nur in stark eingeschränkter Form und mit Auflagen (u.a. kein Einkaufen mehr möglich ohne negativen Test, digitale Einreiseanmeldung).In der Schweiz und Liechtenstein bestehen derzeit keine Beschränkungen für Reisende aus Deutschland und Österreich. Die Schweiz sieht für die benachbarten Grenzregionen grundsätzliche Ausnahmen von Einreisebeschränkungen vor.In Österreich bestehen derzeit ebenfalls noch keine Beschränkungen. Jedoch sieht die österreichische Regierung vom 19. Dezember bis zum 10. Januar eine grundsätzliche Quarantänepflicht von zehn Tagen bei Einreise aus allen Staaten mit 7-Tage-Inzidenz > 100 bzw. mindestens 5 Tage mit negativem PCR-Test vor. Details und mögliche Ausnahmen (z.B. für berufliche Gründe, Pendler, Güterbeförderung) werden noch geregelt.  

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