18.12.2020

U-Haft für Tatverdächtigen bleibt

Ein Mann, der dringend verdächtigt ist, in Sevelen einen Bancomaten gesprengt zu haben, muss in Untersuchungshaft bleiben.

Von sda
aktualisiert am 03.11.2022
Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines Mannes gegen die Verlängerung seiner Untersuchungshaft abgewiesen. Er steht im Verdacht, an der Sprengung des Bancomaten in Sevelen im Dezember 2019 beteiligt gewesen zu sein.Damals wurden auf diesem Weg rund 127000 Franken entwendet. Zudem entstand durch die Sprengung ein Sachschaden am Gebäude in der Höhe von gut 100000 Franken. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.DNA auf gefundenem Geissfuss führte zum TäterDarin heisst es weiter, dass der Beschuldigte Mitte Juni in Österreich verhaftet und am 10. August an die Schweiz ausgeliefert wurde. Die Polizei kam ihm auf die Spur, weil auf einem unweit des Tatorts gefundenen Geissfusses DNA des Mannes festgestellt wurde. Auf einem zweiten Geissfuss befand sich DNA-Material des mutmasslichen Komplizen, der derzeit in Dänemark in Haft ist. Dessen DNA wurde auch an einem weiteren Tatort gefunden, wo am 20. Dezember ein Bancomat gesprengt worden war. Eine forensische Untersuchung ergab, dass sich Lackabrieb auf dem gesprengten Bancomaten in Sevelen befand, der mit grosser Wahrscheinlichkeit von den Geissfüssen stammte.Der Inhaftierte verlangte in seiner Beschwerde die Abweisung der Verlängerung der Un­tersuchungshaft um weitere drei Monate und seine Freilassung. Es bestehe kein dringender Tatverdacht, der eine Verlängerung der Haft erlaube.Abklärungen zu GeldflüssenDas Bundesstrafgericht hat die Beschwerde jedoch abgewiesen. Die Indizien reichten derzeit für eine Festhaltung des Mannes aus. Gegen ihn würden weitere Erkenntnisse sprechen. So war sein Handy am 13. Dezember ins WLAN-Netz eines österreichischen Cafés eingeloggt – nur 40 Kilometer von Sevelen entfernt.Rechtshilfeweise würden ausserdem Abklärungen zu Geldflüssen getätigt und die Befragung des in Dänemark inhaftierten Freundes des Rumänen würde neue Erkenntnisse liefern. Weiter geht das Bundesstrafgericht von Fluchtgefahr aus. Der Rumäne betreibt in Österreich eine Trockenbaufirma. (Beschluss BH.2020.8 vom 26. November 2020.)

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