Ein Velohelm wird demnach künftig für Töffli-Fahrerinnen und -Fahrer genügen. Damit werden die Töffli gleich behandelt wie die teils sogar schnelleren E-Bikes.Auch für die Velofahrer gibt es eine Neuerung, vor allem für jene, die gerne zu zweit unterwegs sind: Neu sind auch E-Tandems zugelassen, genauer E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h "mit einem zweiten Platz für eine erwachsene Person", wie es in der Medienmitteilung des Bundesrats heisst.Beide Neuerungen gelten ab dem 1. Februar 2019.