In den vergange-nen Jahren konnten verschiedene Tempo-30-Zonen fertiggestellt werden. Weitere sind geplant. Die Umsetzung der Tempo-30-Zonen ist ein zentrales Element des Verkehrskonzeptes. Durch die Einführung dieser Zonen soll in den Wohnquartieren die Wohnqualität verbessert und die Sicherheit erhöht, die Bedingungen für Fussgänger und Velos verbessert werden. Wichtig ist, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden an die Regeln halten. Dazu die folgenden Tipps (Quelle: bfu, Beratungsstelle für Unfallverhütung, www.bfu.ch): Fussgängerinnen und Fussgänger sollten dort queren, wo sie sich am sichersten fühlen und wo die besten Sichtverhältnisse herrschen. Vortritt gegenüber Fahrzeuglenkenden haben Fussgänger nicht, ausser auf Fussgängerstreifen. Fahrzeuglenker sollten die Geschwindigkeit anpassen; in Tempo-30-Zonen gilt Vortritt gegenüber Fussgängern, ihnen sollte jedoch das Überqueren der Strasse in angemessener Weise ermöglicht werden. An Kreuzungen gilt der Rechtsvortritt. (gk)