08.06.2021

Thaler Badis mit Zulassungsbeschränkung geöffnet

Der Gemeinderat informiert über die Schutzmassnahmen in den zwei Badeanlagen. Das Mitwirkungsverfahren Teilzonenplan Farbmüli ist eröffnet.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Der Gemeinderat Thal teilt mit, dass die Badesaison in den Anlagen Speck und Farbmüli am 9. Mai eröffnet wurde und bis am 12. September dauert.Damit der Betrieb der Badeanstalten unter Einhaltung der Coronamassnahmen gewährleistet werden kann, wurde ein Schutzkonzept erarbeitet. Pro Badegast muss eine Rasenfläche und eine Wasserfläche von 10 m2 zur Verfügung stehen. Im «Speck» sind höchstens 600 Personen zugelassen, in der «Farbmüli» deren 120. Die maximale Anzahl Badender im Bassin beträgt 30 Personen im «Speck» und 20 in der «Farbmüli». Es gibt Markierungen am Boden vor dem Kiosk, damit der Personenabstand von 2 Metern eingehalten wird. Grundsätzlich gilt Maskenpflicht. Keine Maske muss tragen, wer sich am Liegeplatz befindet, im Wasser schwimmt oder bei den Sitzgelegenheiten im Kiosk-Restaurant etwas konsumiert. Aufgrund des Schutzkonzeptes und der Eintrittsbeschränkung wird empfohlen, Tageskarten zu kaufen. Wer eine Saisonkarte erwirbt, hat kein Anrecht auf Rückerstattung, falls wegen Verschärfungen der Massnahmen die Badeanlagen schliessen müssen.Mitwirkungsverfahren Teilzonenplan FarbmüliDer Gemeinderat beabsichtigt den Erlass des Teilzonenplans Farbmüli und hat deshalb an seiner Sitzung vom 3. Mai den Teilzonenplan Farbmüli vom 12. April zuhanden des Mitwirkungsverfahrens verabschiedet. Die Pläne liegen noch bis am 11. Juni im Foyer Erdgeschoss des Rathauses auf. Sie können auch im Internet eingesehen werden (Rubrik: Baupublikationen).Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Thal, Kirchplatz 4, 9425 Thal, eingereicht werden. Die betroffenen Grundeigentümer wurden über das Mitwirkungsverfahren schriftlich informiert.Orts- und Zonenplanung: Diverse ArbeitsvergabenAnlässlich der bisherigen Arbeiten, Beratungen und Sitzungen im Zusammenhang mit der Revision der Orts- und Zonenplanung kam der Gemeinderat zum Schluss, dass der Gemeinde für die Beurteilung von Bauvorhaben in spezifischen Gebieten wegleitende Instrumente fehlen.Das Bauamt, die Baukommission sowie der Gemeinderat als Baubewilligungsbehörde benötigen für die Beurteilung von Baugesuchen klare orts- und städtebauliche Richtlinien. Es brauche eine ortsbauliche Richtlinie, damit Baugesuche nach einheitlichen, vergleichbaren Massstäben korrekt beurteilt werden können. Der Gemeinderat spricht sich deshalb für die Erarbeitung einer «Ortsbaulichen Leitlinie» aus. Der Auftrag hierfür wird an das Büro Strittmatter Partner AG in St. Gallen zum Offertbetrag von 45 000 Franken vergeben.Im Zusammenhang mit der Orts- und Zonenplanung wird auch die Schutzverordnung und als Grundlage dazu das Ortsbildinventar von 1989 revidiert. Neben Neuaufnahmen von Kulturobjekten muss gemäss Planungs- und Baugesetz die Unterteilung in kommunale, kantonale und nationale Objekte vorgenommen werden. Dazu ist eine Triage mit der kantonalen Denkmalpflege nötig. Ausserdem müssen die Abgrenzungen der Ortsbildschutzgebiete anhand des ISOS (Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz) präzisiert werden. Der Gemeinderat beschloss, die Inventarisierung der Kulturobjekte durch das Büro Strittmatter begleiten zu lassen. Die Arbeiten wurden zum Offertbetrag von 5330 Fr. vergeben.Kosten 200'000 Franken tiefer als budgetiertDie Arbeiten an der Dorfstrasse Thal sowie deren Werkleitungen im Abschnitt Einlenker Trüeterhof bis Einlenker Gärtnereistrasse sind abgeschlossen. Gegenüber dem genehmigten Betrag in der Investitionsrechnung 2015 bis 2020 von 850'000 Franken inkl. Mehrwertsteuer resultierte ein Minderaufwand von 211'067.70 Fr. Am 9. April 2018 hatte der Gemeinderat dem Projekt Sanierung/Ersatz Rebenkanal Ost aufgrund des neu erarbeiteten Entwässerungskonzeptes zugestimmt und den Kredit von 121'638.50 Franken genehmigt. Die Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. Gegenüber dem genehmigten Kredit resultiert ein Mehraufwand von rund 13 000 Franken.

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