08.02.2022

Thal weitet Energieförderung aus

Auf Antrag der Kommission Energie und Umwelt hat der Gemeinderat per 1. Januar 2022 die Richtlinien zur Energieförderung angepasst.

Die kommunalen Beiträge ergänzen das kantonale Energieförderprogramm. Wie bisher fördert die Gemeinde Gebäudesanierungen nach GEAK, thermische Solaranlagen (werden vom Kanton nicht mehr gefördert), Wärmekraftkopplungsanlagen und den Anschluss an Fernwärmenetze.Neu unterstützt Thal zwei Massnahmen im Strombereich. Um die kurzfristige Netzbelastung durch PV-Anlagen zu entschärfen, werden Batteriespeicher für Solarstromanlagen mit pauschal 2000 Franken gefördert. Weiter muss zur Förderung der Verbreitung von E-Fahrzeugen die Ladeinfrastruktur verbessert werden. Während Hausbesitzer in Eigenregie arbeiten können, gibt es in Mehrfamilienhäusern oder in Quartieren schnell Grenzen.Die Erstellung von Ladeinfrastrukturen bei Mehrfamilienhäusern wird deshalb gefördert, und zwar mit 500 Franken (maximal 50 % der Kosten). 2022 wird diese Förderung zusätzlich zur kantonalen Förderung ausgerichtet. Förderprogramm und Antragsformulare sind auf www.thal.ch, Dienstleistungen, abrufbar, das kantonale Förderprogramm auf der Website www.energieagentur-sg.ch.Die Steuererklärung einfach online erfassenWeiter lädt die Gemeinde Thal alle dazu ein, die Steuererklärung einfach online zu erfassen. Ausführliche Informationen zu dieser Möglichkeit gibt’s unter www.steuern.sg.ch/efiling. Das Gemeindesteueramt steht unter 071 886 10 81 oder steueramt@thal.ch für Fragen zur Verfügung. Dafür gibt’s neu auch einen Live-Chat, ebenfalls auf www.steuern.sg.ch/efiling. (gk)

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