26.03.2018

Terrorgruppe beschäftigt Gericht

Verhandlung Ein 43-jähriger Afghane soll in seiner Heimat als Kommandant in Kampfhandlungen involviert gewesen sein. Das Kürzel HIG steht für Hezb-i Islami Gulbuddin – die Gruppierung soll in Afghanistan mit Selbstmordattentaten und anderen Gewaltaktionen Angst verbreitet haben. Ziel war, die Scharia durchzusetzen und einen islamischen Staat zu schaffen. Um dies zu erreichen, sei man brutal vorgegangen, zitierte der Richter am Landesgericht Feldkirch aus dem Expertengutachten. «Mag sein, dass Gulbuddin, Gründer dieser Partei, diese Ziele verfolgt hat, aber ich habe damit nichts zu tun», sagt der 43-jährige Afghane, dem vorgeworfen wird, in den Jahren 2002 bis 2015 in seiner Heimat als Kommandant in Kampfhandlungen und militärische Operationen verwickelt gewesen zu sein. Er habe sich nur selbst verteidigt, sonst nichts, sagt der fünffache Vater, dessen Kinder noch in Afghanistan leben. Die Verteidigerin wies darauf hin, dass ihr Mandant aus einem Land stammt, in dem seit 40 Jahren der Bürgerkrieg tobt, dass die Regierung dort nicht zimperlich vorgeht und ihr Mandant mit posttraumatischen Störungen konfrontiert sei. Der Staatsanwalt sah hingegen in dem Tod des Bruders des Angeklagten ein Motiv, warum der heute 43-Jährige damals der gewalttätigen Gruppe beitrat. Der ältere Bruder war 1993 bei Kampfhandlungen getötet worden. Im kniffligen Fall ist die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte nochmals zu klären. Zum anderen soll der Afghanistanexperte sein Gutachten zum Thema «Terroristische Bewegung» persönlich erläutern. Schriftlich liegt bereits eine Einschätzung vor – sie war Grundlage für die Anklage. Wegen der Komplexität des Falls soll der Fachmann jetzt auch noch mündlich aussagen. Der Prozess wurde auf ­unbestimmte Zeit vertagt. (ec)

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