Der Mann hat nicht nur in den Kantonen St. Gallen und Graubünden, sondern zuvor schon in mehreren Ländern Geld aus Kirchen gestohlen oder sich als Dieb versucht und dabei Türen, Schränke und Schlösser beschädigt.
Bei den tschechischen, deutschen und österreichischen Behörden ist der geschiedene Bauarbeiter einschlägig wegen Diebstählen und Einbrüchen verzeichnet, in Liechtenstein ist ein Verfahren hängig.
Nach der Tat freundlich gegrüsst
In den katholischen Kirchen von Rüthi, Widnau und St. Margrethen plünderte er den Opferstock, in Montlingen scheiterte er beim Versuch, das Kerzenkässeli aufzubrechen.
Auch in Diepoldsau ging er leer aus, nachdem er einiges beschädigt hatte.
In Altstätten brach er in ein Firmengebäude ein, vom Bahnhof Oberriet stahl er zwei Velos, die er in seinen Lieferwagen mit ausländischem Kennzeichen lud. In Rebstein kontrollierte ihn die Polizei, sodass der Mann gefasst wurde und die Eigentümer ihr Velo zurückerhielten. Nach 25 Tagen in Untersuchungshaft wurde der Tscheche am 5. Oktober 2018 entlassen. Heute lebt er wohl in seiner Heimat, ganz im Süden der Tschechischen Republik.
Der Gerichtsverhandlung am Mittwoch in Altstätten blieb er fern. Dafür waren die Widnauer Kirchenverwaltungsrätin Karin Schwarz-Daxinger als Leiterin der Finanzen und der Präsident der Evangelischen Kirchgemeinde Diepoldsau-Widnau-Kriessern, Thomas Widmer, anwesend. Nach Auskunft von Karin Schwarz soll der Dieb beim Verlassen des Tatorts Einheimischen begegnet sein und sie freundlich gegrüsst haben.
Dieb wird Schulden wohl nie begleichen
In der Widnauer Kirche hinterliess der Täter eine Spur mit seiner DNA – dies ebenso auf Schloss Sargans, wo er aus zwei Serviceportemonnaies und der Museumskasse insgesamt 1755 Franken und somit so viel wie nirgends sonst erbeutete.
Auch der Sachschaden war in Sargans mit 4000 Franken besonders hoch. Drei historische Türen (darunter das grosse Schlosstor), die Scheibe des Kassenhäuschens und die Registrierkasse wurden beschädigt.
In der Schweiz ist der Mann nicht vorbestraft. Somit besteht das Unschöne an dieser Geschichte (und vielen anderen, ähnlichen Fällen) darin, dass die bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten (bei einer Probezeit von drei Jahren) für den Täter letztlich keine spürbaren Folgen, sondern bestenfalls abschreckende Wirkung hat. Zudem ist nicht damit zu rechnen, dass je Geld an die Geschädigten fliessen wird. Der Sachschaden aus allen Delikten, um die es am Mittwoch ging, beläuft sich auf über 18'000 Franken, dazu kamen rund 6500 Franken Beute, Verfahrenskosten von gut 16'000 Franken und Kosten von rund 4000 Franken für den amtlichen Verteidiger, summa summarum gegen 45'000 Franken. Dass der Täter für sieben Jahre des Landes verwiesen wurde, dürfte er verkraften können, weil er zur Schweiz keinen Bezug hat.
In der U-Haft soll der Dieb gelitten haben
Der Staatsanwalt sagte vor Gericht, als Motiv für seine Taten habe der Dieb in erster Linie seine finanzielle Situation genannt. Der Mann lebte allerdings nicht nur vom Stehlen, sondern arbeitete zwischendurch. Während der Untersuchungshaft habe er sich anständig verhalten und zu einem Geständnis durchgerungen. Seither habe sich über ihn nichts Negatives mehr vernehmen lassen.
Nach Einschätzung des Staatsanwalts hat die Untersuchungshaft dem Tschechen zugesetzt. Der Mann habe aufrichtig besorgt gewirkt, weil seine Freundin an Leukämie erkrankt war und er nicht wusste, wann er wieder zu ihr würde fahren können. Auch soll der Hinweis des Staatsanwalts auf einen besonderen Zusammenhang dem Täter zu denken gegeben haben: Einerseits sei ihm wegen der Erkrankung der Freundin eine Prüfung auferlegt worden, andererseits stahl er ausgerechnet im sakralen Raum, wo man in sich kehrt und vielleicht anderer Menschen gedenkt.
Zwischen unserem Recht und jenem der umliegenden Länder besteht folgender interessante Unterschied: In der Schweiz sind Delikte im sakralen Raum nicht als qualifiziert definiert. Oder mit anderen Worten: Im umliegenden Ausland würde der Tscheche für seine Taten tendenziell stärker bestraft.
Urteil wurde an Ort und Stelle rechtskräftig
Staatsanwalt und Pflichtverteidiger beurteilten den Fall selten einmütig und waren sich sogar beim Strafmass einig. Das Gericht schloss sich an, sodass ein Weiterzug an die nächste Instanz nach der Urteilsverkündung verneint und das Urteil bereits rechtskräftig wurde.