16.10.2020

Tanzen verboten und Maskenpflicht ab 30 Personen

Ab diesem Samstag gelten im Kanton St. Gallen wegen der stark steigenden Fallzahlen neue Einschränkungen. Dies hat die Regierung heute Freitag an einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen. Vorläufig bis am 31. Dezember gilt: In Clubs, Bars und Konzertlokalen darf nur noch im Sitzen konsumiert werden und tanzen ist verboten. Eine Maskenpflicht gilt bei Veranstaltungen mit über 30 Personen sowie generell für das Gastropersonal.

Von sk
aktualisiert am 03.11.2022
Die Regierung führt diese Einschränkungen dort ein, wo sich derzeit am meisten Personen anstecken, bei privaten Veranstaltungen und in Bars und Clubs, heisst es. Die Massnahmen wurden in Koordination mit den umliegenden Kantonen (GDK Ost) beschlossen.Die Regierung habe die Massnahmen ergriffen, um ihr oberstes Ziel in der Krisenbewältigung nicht zu gefährden: Sie möchte sicherstellen, dass für alle Personen, die wegen einer Infektion mit dem Coronavi-rus medizinische Betreuung in einem Spital benötigen, auch genügend freie Betten bereitstehen.Gleichzeitig möchte sie nur dort das öffentliche Leben einschränken, wo sich derzeit viele Menschen mit dem Coronavirus anstecken, und nur solche Einschränkungen beschliessen, die aus medizinischer Sicht eine Verbesserung der Lage versprechen, heisst es in der Mitteilung.Selbstverantwortung als SchlüsselmassnahmeDie Daten aus dem Contact Tracing zeigten, dass viele Ansteckungen derzeit im privaten Rahmen passieren, zum Beispiel beim Abendessen mit der Familie, bei Vereinsanlässen oder beim Apéro mit Freunden.Die Regierung appelliert diesbezüglich eindringlich an die Eigenverantwortung: "Halten Sie wieder genügend Abstand – beim Sitzen und Stehen. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie den Abstand nicht einhalten können. Geben Sie sich nicht die Hand. Küssen Sie sich nicht zur Begrüssung. Waschen Sie sich regelmässig die Hände. Lüften Sie regelmässig den Raum."

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