22.09.2018

Täter soll sich Vorwürfen stellen

Ein Mann soll im Säntispark einen 15-Jährigen missbraucht haben. Danach flüchtete er ins Ausland. Er werde aber «in Kürze» befragt, sagt die Staatsanwaltschaft.

Von Sandro Büchler
aktualisiert am 03.11.2022
In der Bäderwelt des Säntisparks in Abtwil soll es vor zwei Wochen zu einem sexuellen Übergriff auf einen 15-Jährigen gekommen sein. «Offenbar hat ein etwa 50-jähriger Mann im Bad einen Bub missbraucht», wie Zeugen gegenüber dieser Zeitung und «FM1Today» berichteten. Als der Jugendliche zu schreien beginnt, schreitet der Bademeister ein. Er nimmt den Beschuldigten in sein Büro und verständigt die Polizei. Doch noch bevor diese eintrifft, kann der Mann flüchten.Hanspeter Krüsi, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen, bestätigte einen Vorfall mit «sexueller Handlung», bei dem ein 15-Jähriger aus der Region involviert gewesen sei. Nach dem Vorfall, sagt die St. Galler Staatsanwaltschaft, habe sich der Verdächtige in seine Heimat im grenznahen Ausland abgesetzt. «Wir wissen aber, um wen es sich handelt und wo er seinen Wohnsitz hat», erklärte Roman Dobler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft. «Der Mann wurde anhand von Videoaufnahmen im Eingangsbereich identifiziert», bestätigt nun Natalie Brägger, Sprecherin des Säntisparks.Staatsanwaltschaft will Verfahren in der SchweizEs sei nicht möglich, den Mann in die Schweiz zu zwingen, da die umliegenden Nachbarländer ihre eigenen Staatsbürger nicht ausliefern würden. Dem Mann wurde aber «freies Geleit» für eine Befragung in der Schweiz angeboten, so Dobler. «Dies bedeutet, dass er auf dem Hin- und Rückweg zum Termin in St. Gallen nicht verhaftet wird.»«Freies Geleit ist in der Strafprozessordnung geregelt», erklärt Nora Markwalder, Assistenzprofessorin für Strafrecht an der Universität St. Gallen. Das Mittel werde punktuell eingesetzt, um eine Person vorzuladen, die sich im Ausland befinde. «Mit der Zusicherung von freiem Geleit will man Beschuldigte motivieren, freiwillig in die Schweiz zu reisen, um auszusagen.» Nehme die Person die Möglichkeit nicht wahr, müsse ein Rechtshilfeersuchen an die ausländischen Behörden gestellt werden, welche die Vorladung, die Befragung und die weiteren Verfahrensschritte übernehmen. Für die Staatsanwaltschaft steige der Koordinationsaufwand: «Das Verfahren wird dadurch kompliziert und langwierig», erläutert Markwalder.In einem ersten Schritt gehe es darum, den Täter zu den Vorwürfen zu befragen, er solle seine Sicht darstellen können, so Roman Dobler. «Für den Mann gilt momentan weiter die Unschuldsvermutung.» Die Staatsanwaltschaft St. Gallen habe ein Interesse daran, dass sich der Beschuldigte im Kanton dem Strafverfahren stelle, wo die mutmassliche Tat passierte, anstatt ein Verfahren im Heimatland des Beschuldigten anstrengen zu müssen. «Wir wollen vor allem die Umtriebe für den mutmasslich geschädigten Minderjährigen, sowie seiner Familie, so klein wie möglich halten», erklärt Dobler. Das mutmassliche Opfer soll nicht reisen müssen.Der Beschuldigte habe einen Termin für die Einvernahme bekommen, welchen er durch seinen Anwalt bestätigt hat, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. «Der Termin für die Befragung steht fest.» Der Mann werde also in Kürze nach St. Gallen reisen und zu den Missbrauchsvorwürfen Stellung beziehen, so Dobler. «Wir gehen davon aus, dass er diesen Termin wahrnimmt.»Sandro Büchler

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