02.10.2019

SVP wollte Vandalen mit Fotofalle stellen

Eine Nacht lang bewachte die SVP ihre Plakate an der Bahnhofstrasse in Widnau mit einer Wildkamera. Dann wurde sie wieder entfernt.

Von Susi Miara
aktualisiert am 03.11.2022
Susi MiaraVandalismus gibt es vor jeder Wahl. Plakate von Parteien werden zerfetzt, überklebt oder angemalt. «Es fällt auf, dass die blinde Zerstörungswut sich speziell auf die Plakate der SVP-Kandidaten richtet», sagt Erich Breitenmoser, Präsident der SVP Widnau.Schon bei den Ständeratswahlen im Frühjahr musste er Plakate von Mike Egger aus dem Binnenkanal fischen. «Und auch jetzt haben es Vandalen auf die Plakate von Egger und Büchel abgesehen.» Das Plakat von Roland Rino Büchel wurde umgeworfen, das von Mike Egger in Teile gerissen.Erich Breitenmoser wollte nicht mehr zuschauen und ergriff die Initiative. Am Dienstagabend installierte er an einem Baum gegenüber der SVP-Plakate eine Wildkamera, mit der Hoffnung, dass die Vandalen in seine Falle tappen.Kameras im öffentlichen Raum nicht zulässigEtwas voreilig, wie er einen Tag später feststellte. Wie Ste-fan Gerschwiler von der Datenschutz-Kontrolle Appenzell Ausserrhoden auf Anfrage erklärte, sind Wildkameras, auch Fotofallen genannt, vergleichbar mit Webcams und gemäss Datenschutzgesetz in der Regel nicht zulässig. Privatpersonen dürfen auf öffentlichem Grund keine Video- oder Fotoüberwachung betreiben. «Setzen private Personen Videokameras ein, beispielsweise um Personen zu schützen oder Sachbeschädigungen zu verhindern, untersteht dies dem Bundesgesetz über den Datenschutz, wenn auf den Aufnahmen Personen erkennbar sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bilder aufbewahrt werden oder nicht», sagt Gerschwiler.Weil es sich hier um eine zivilrechtliche Sache handelt, wird die Polizei nicht aktiv, sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen. Fühlt sich jedoch jemand in seiner Persönlichkeit verletzt, kann er klagen und verlangen, dass die Datenbearbeitung gesperrt und die Personaldaten vernichtet werden. Ob ein Richter die Aufnahmen auch im Fall einer Sachbeschädigung zulässt, liegt in seiner Interessenabwägung. «Hier handelt es sich um widerrechtlich beschaffte Beweismittel», sagt Gerschwiler.Für den Einsatz der Wildkamera von Erich Breitenmoser hat die Gemeinde Widnau, der das Grundstück gehört, keine Bewilligung erteilt. Für alle Anlagen, die in Widnau videoüberwacht werden, habe die Gemeinde eine Allgemeinverfügung erlassen.Obwohl Erich Breitenmoser die Vandalen gern erwischt hätte, hat er eingesehen, dass seine Aktion der Sache nicht dient und die Kamera gleich am nächsten Tag entfernt.

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