12.12.2020

Strenger als der Bund: Ausserrhoden beschliesst auch zusätzliche Coronamassnahmen

Im Nachgang zu den neusten bundesrätlichen Coronamassnahmen hat sich die Ausserrhoder Regierung am Samstagmorgen zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen. Die kantonalen Regeln gehen weiter als die vom Bund, genau so wie auch die vom Kanton St. Gallen.

Von David Scarano
aktualisiert am 03.11.2022
Die zusätzlich verschärften Massnahmen gelten in den Ausserrhoder Gemeinden ab Sonntag, 13. Dezember, 00.00 Uhr. Auch die strengeren Regeln im Kanton St.Gallen treten dann in Kraft.Appell an die KantonsbevölkerungWie es in der Mitteilung der Kantonskanzlei heisst, unterstütze der Regierungsrat die verschärften Massnahmen, die der Bundesrat ergriffen hat, und setze sie konsequent um. Entscheidend sei auch, dass eine gute Abstimmung zwischen den Ostschweizer Kantonen stattfindet.Die Ausserrhoder Regierung hat nun analog der Kantone Thurgau und St.Gallen beschlossen, Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum zu verbieten. «Dass solch einschneidende Massnahmen ausgerechnet in der Adventszeit gefällt werden müssen, bedauert der Regierungsrat sehr», heisst es in der Mitteilung. Er richtet darin zudem einen Appell an die gesamte Kantonsbevölkerung, sich ohne Ausnahmen an die Massnahmen zu halten.Coronafallzahlen nach wie vor zu hochDie Regierung verweist auf die Corona-Fallzahlen, die sich nach wie vor auf einem zu hohen Niveau befinden. Sie schreibt:«Die epidemiologische Lage ist schlecht.»Deshalb teile der Regierungsrat das Ziel des Bundesrates, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Wenn es nicht gelinge, die Infektionszahlen und die damit verbundenen Hospitalisierungen deutlich zu senken, drohe ausgerechnet «auf Weihnachten hin schweizweit der Lockdown». Dies solle unbedingt verhindert werden, so die Ausserrhoder Regierung. «Dafür braucht es nun von allen erneut eine grosse Anstrengung.»Wann immer möglich HomeofficeKonkret hat der Ausserrhoder Regierungsrat beschlossen, Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen zu verbieten. Ebenso sind Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu verbotenen Menschenansammlungen führen könnten, zu unterlassen. Der Regierungsrat erneuert zudem den Aufruf an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Arbeit soweit als möglich im Homeoffice erledigt werden kann.In der Mitteilung wird zudem auf die neuen bundesrätlichen Verschärfungen hingewiesen. Neben der Sperrstunde für Restaurants und Bars ab 19 Uhr sind neu öffentliche Veranstaltungen durch den Bund verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern mit maximal 50 Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis und Versammlungen zur politischen Meinungsbildung. Auch das Singen in Innen- und Aussenräumen ausserhalb des Familienkreises bleibt verboten.Skifahren bis am 22. DezemberDie Skigebiete benötigen für den Betrieb der Skianlagen eine Bewilligung des Kantons. Wichtigste Voraussetzung für eine Bewilligung ist laut Mitteilung, dass die epidemiologische Lage den Betrieb von Skianlagen erlaubt. Auch müssen die Betreiber strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen. Skiliftbetreiber, die ein Gesuch eingereicht haben und die Voraussetzungen erfüllen, dürfen ihre Anlagen bis zum 22. Dezember geöffnet halten. Eine Betriebsbewilligung danach ist von der epidemiologischen Lage dannzumal abhängig. 

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