Das kantonale Strassengesetz verlangt, dass die Gemeinden ein Strassenreglement sowie ein Strassenverzeichnis zu erlassen haben. Im nun vorliegenden, vom Kanton vorgeprüften und vom Gemeinderat genehmigten Strassenverzeichnis sind alle öffentlichen Strassen in der Gemeinde aufgeführt. Es sind dies die Strassen im Eigentum der Gemeinde sowie die Strassen von Privaten und Flurgenossenschaften, die der Öffentlichkeit gewidmet sind. Die Widmung ist Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das Strassenverzeichnis. Noch nicht aufgenommen wurde die Engelgass. Dieser Strassenabschnitt ist derzeit noch mit einem Fahrverbot signalisiert. Zusammen mit der geplanten Überbauung wird jedoch die Aufnahme in das Strassenverzeichnis geprüft.Ebenfalls keine Aufnahme in das Strassenverzeichnis gefunden haben die sanierten Zufahrten im Tobel. Diese sind gemäss den Statuten nicht öffentlich. Im Rahmen der Statutenrevision soll jedoch über eine Widmung befunden werden. Aufgenommen hingegen wurden die bestehenden Fusswegverbindungen. Vom 28. September bis 27. Oktober liegen Strassenverzeichnis und Strassenplan in der Gemeindekanzlei auf. Die Unterlagen sind auf www.lutzenberg.ch publiziert. (gk)