Es wird aber noch einiges mehr gemacht. So soll die Oberrieterstrasse von Altstätten her bis zum Regionalgefängnis (und somit auch bis zum geplanten neuen Asylzentrum des Bundes) einen durchgehenden Geh- und Radweg haben. Auf einem Teilstück (bei den Läden, bis zum Kreisel) gibt es einen solchen, danach (Richtung Oberriet) fehlt er, davor (Richtung Altstätten) gibt es zwar einen Geh- und Radweg, doch entspricht er nicht dem kantonalen Standard.Die alte, vordringliche Forderung aus der Bevölkerung betrifft die Erschliessung des neuen Einkaufsgebiets fernab des Stadtzentrums. Seit Ende 2006 gibt es den Aldi, 2009 folgte die Landi, im letzten Jahr zog Otto’s von Marbach hierher.Von den Läden ist die nächstgelegene Bushaltestelle, jene beim Regionalgefängnis, über 300 Meter entfernt, sogar ein halber Kilometer ist es von dort bis zum Otto’s.Nun tut sich etwas.Zu einem Vorprojekt erfolgte letzten Sommer die kantonsinterne Stellungnahme, gegenwärtig wird das Bauprojekt erarbeitet. Bereits steht fest, was gemacht werden soll.Zusätzliche Haltestelle ist doch möglichDie Stadt hatte sich auf folgenden Standpunkt gestellt: Sollte eine zusätzliche Bushaltestelle bei den Läden wegen des Fahrplans nicht möglich sein, möge die Haltestelle beim Gefängnis zu den Läden verlegt werden. Nun aber steht fest: Eine zusätzliche Haltestelle ist möglich.Entstehen soll sie beim ehemaligen Restaurant Fleuben und somit in der Nähe der Geschäf- te Otto’s, Aldi und Landi. Es ist eine beidseitige Busbucht vorgesehen. Dank der Bucht kann der Verkehr trotzdem ungehindert fliessen, falls der Bus etwas länger an der Haltestelle steht. Zusätzlich entsteht auf der Ostseite der Oberrieterstrasse (also auf der Seite der Läden) zwischen der Autogarage und dem Einlenker zu Aldi und Landi ein Gehweg.Die neue Bushaltestelle wird nahe bei Otto’s liegen. Bis zu Aldi werden zwar 150 Meter zurückzulegen sein und bis zur Landi etwas mehr, aber die neue Haltestelle erschliesst auch die Allmend, auf der Anlässe wie die Rhema, Zirkusvorstellungen oder der LKW-Treff stattfinden.Die bestehende Bushaltestelle beim Regionalgefängnis (an der Oberrieterstrasse beim Einlenker Luchsstrasse) bleibt zwar bestehen, es wird hier aber keine Bucht mehr geben. Stattdessen soll der Bus (in beide Richtungen) auf der Fahrbahn halten. Zwischen der Luchsstrasse und dem Kreisel wird zur Erhöhung der Fussgängersicherheit ein Verkehrsteiler gebaut, d. h. eine verlängerte Mittelinsel mit einem Durchgang für Fussgänger. Diese Mittelinsel dient nicht nur den Fussgängern, sondern hat auch den Zweck, die Autofahrer davon abzuhalten, den bei der Haltestelle stehenden Bus zu überholen.Die Strasse sicher querenAuf der Höhe Jugendheim Bellevue soll an der Oberrieterstrasse ebenfalls die Sicherheit für Fussgänger und Velofahrer erhöht werden. Westlich der Strasse ist in den letzten Jahren ein ansehnliches Wohnquartier entstanden, auf der anderen Seite ist die Überbauung des riesigen Areals «Zum Guten Hirten» geplant.Der Kanton hat vor, hier eine Mittelinsel zu bauen, die den Fussgängern und Velofahrern das sichere Queren der Strasse ermöglicht. Ein sicherer Übergang entsteht auch auf der Höhe der Alberstrasse.Die neuen Bauwerke laden die Verkehrsteilnehmer auch zu langsamerem Fahren ein.Die Verengung der Fahrbahn im Abschnitt Eichbergstrasse bis Unterlittenweg (Mühlibach) soll zusätzlich zu einem geringeren Tempo beitragen. Der Fahrbahn steht in beiden Richtungen eine Verengung bevor, sie soll noch je 3,2 Meter (Gesamtbreite 6,40 m) breit sein. Der Geh- und Radweg wird im gleichen Abschnitt neu eine Breite von 3 m haben.Den Zeitpunkt für den Baubeginn zu nennen, sei nicht leicht, sagt Projektleiter Mattias Gschwend vom kantonalen Tiefbauamt und hänge stark vom Verfahrensverlauf ab. Bestenfalls könne wohl im Frühjahr 2020 mit dem Bau begonnen werden. Die Arbeiten werden sich voraussichtlich über eineinhalb Jahre erstrecken.Zu den Kosten, die der Stadt Altstätten erwachsen, könne er sich noch nicht äussern, sagt Stadtpräsident Ruedi Mattle, zumal das Projekt noch nicht zur Vernehmlassung eingegangen sei. Das Strassenbaugesetz gibt vor, dass Gemeinden sich an den Kosten für Geh- und Radwege mit 35 Prozent beteiligen.