Die Finanzplanung 2022-2025 rechnet mit höheren Eigenkapitalbezügen. Die Steuersenkung verschärft diese Entwicklung zusätzlich. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, eine strukturierte Überprüfung sämtlicher Aufgaben, Dienstleistungen und Projekte der Gemeinde auf mögliches Sparpotenzial vorzunehmen.Der Gemeinderat steht nach der Urnenabstimmung vom 11. April 2021 in der gesetzlichen Pflicht, der Bürgerschaft innert acht Wochen einen neuen Budgetvorschlag vorzulegen. Er legt der Bürgerschaft in einem ersten Schritt eine einfache faktenbasierte Budgetkorrektur vor, die sicherstellt, dass die vorgeschlagene Steuerfussreduktion ohne Eigenkapitalbezug möglich ist.Tiefere HeimbelegungDas abgelehnte Budget 2021 rechnete mit einem Ertragsüberschuss von 362 000 Franken. Eine Steuersenkung um fünf Prozentpunkte führt zu steuerlichen Mindererträgen in der Höhe von 395'500 Franken. Bei unverändertem Budget würde somit ein Aufwandüberschuss von 33'500 Franken resultieren. Um einen entsprechenden Eigenkapitalbezug zu verhindern, werden um diesen Betrag tiefere Pflegefinanzierungskosten für den Heimbereich budgetiert. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das Alters- und Pflegeheim Fahr pandemiebedingt derzeit neun Heimplätze nicht belegt hat. Die über den Gemeindehaushalt zu finanzierenden ungedeckten Pflegekosten fallen dadurch tiefer aus. Die Entwicklung der Heimbelegung wurde zum Zeitpunkt der Budgetierung noch positiver eingeschätzt. Diese Budgetkorrektur hat keine Auswirkungen auf die Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner.Aufgaben- und FinanzplanungBei der Vorlage des abgelehnten Budgets 2021 wies der Gemeinderat darauf hin, dass die Gemeinde in den kommenden Jahren vor grossen finanziellen Herausforderungen steht. Zum einen verschlechtern die Steuerreform Staf und die Pandemie die Ertragsaussichten, zum andern ist die Gemeinde mit steigenden Sozialausgaben, besonders im Bereich Kindesschutz (v.a. Heimplatzierungen), konfrontiert. Zudem stehen verschiedene Investitionsvorhaben in der Planungs- und Projektierungsphase, die sich nach ihrer Realisierung mit höheren Abschreibungen in der Erfolgsrechnung niederschlagen werden.Der Gemeinderat wird deshalb in den nächsten Wochen alle Aufgaben und Dienstleistungen vertieft überprüfen, um mögliches Sparpotenzial auszuloten. Dazu gehört auch eine Analyse und Priorisierung der anstehenden Investitionen. Der Hauptfokus liegt auf den steuerfinanzierten Bereichen. Eine seriöse strukturierte Überprüfung erfordert Zeit.Die konsolidierten Ergebnisse werden der Bürgerschaft im Herbst 2021 präsentiert und fliessen in den Budgetprozess 2022.Kritiker zu korrigiertem Budget: positiv, aber ausbaufähig«Grundsätzlich positiv», kommentiert Fabian Herter, Mitglied der SVP-Ortsparteileitung den Vorschlag des Gemeinderates. Er gehe in die erhoffte Richtung. Über das Ausmass der Steuerfusssenkung lasse sich jedoch diskutieren. Es sei nicht viel im Budget gestrichen worden, weder Investitionsvorhaben noch Bauprojekte. Auch sei kein Eigenkapitalbezug vorgesehen. «Es gäbe Potenzial, mit dem Steuerfuss noch tiefer zu gehen», sagt Herter. In der SVP-Ortspartei und der Interessengemeinschaft der Budget-Kritiker werde die beantragte Steuerfusssenkung im Vorfeld der Bürgerversammlung diskutiert. Vorbehaltlos wolle man dem korrigierten Budget nicht zustimmen. Ausserordentliche BürgerversammlungDie Bürgerschaft entscheidet am 28. Mai 2021 an einer ausserordentlichen Bürgerversammlung in der Schul- und Sportanlage Rheinau über die Budget- und Steuerfusskorrektur. Die Gemeinde weist diesbezüglich nochmals darauf hin, dass für Versammlungen politischer Körperschaften besondere Covid-19-Bestimmungen gelten.Gemeindeversammlungen können durchgeführt werden und unterliegen keinen Beschränkungen der Personenzahl. Sie müssen jedoch über ein Schutzkonzept verfügen. Insbesondere gilt Maskenpflicht und die Besucherinnen und Besucher müssen während der ganzen Veranstaltung auf den ihnen zugewiesenen Plätzen bleiben.Um die Veranstaltung pandemiekonform planen und durchführen zu können, ist eine Anmeldung vorgesehen. Die Anmeldung ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Bürgerversammlung. Sie ist freiwillig, erleichtert aber die Planung der Bürgerversammlung mit Schutzkonzept erheblich. Jede Person, die einen Stimmrechtsausweis vorweist, kann an der Bürgerversammlung teilnehmen, unabhängig davon, ob sie sich angemeldet hat oder nicht.