Hätte die Liegenschaft jemand gekauft, der von der Leidenschaft für schöne Fensterreihen und knappe Raumhöhen geleitet worden wäre, könnte man von einem Glücksfall reden. Doch der Glücksfall trat nicht ein. Erworben hat das Grundstück letztlich ein Investor, dem am Schutz des alten Hauses wenig liegt. Man muss die Schutzwürdigkeit nicht verneinen, um sich zu fragen: Ist ein Freund historischer Substanz darauf erpicht, in einem schönen alten Haus zu leben, das von stattlichen Mehrfamilienhäusern und architektonischer Eintönigkeit umgeben ist?
Gert Bruderer
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