Der Anzünder befindet sich in einem Regal direkt bei der Kasse. Kunde X kann den Artikel aber nicht mitnehmen, weil ein Grillanzünder einer von sehr vielen Artikeln ist, die nicht verkauft werden dürfen.Den Anzünder muss Kunde X zu Hause online bestellen. Sobald das gewünschte Produkt bei der Landi eingetroffen ist, begibt sich Kunde X ein zweites Mal dorthin, um im Abhol-Shop hinter dem grossen Landi-Laden den gewünschten Anzünder entgegenzunehmen.Die Zahl der vergleichbaren Beispiele geht in die Hunderte. Wir lernen: Nicht nur alle Wege, sondern auch grosse Umwege führen nach Rom oder zum Grillvergnügen. Gert Bruderer, gert.bruderer@rheintaler.ch Wichtiger Nachtrag für alle Grillfreunde: Im Wald und in Waldesnähe bitte kein Feuer entfachen; wegen der anhaltenden Trockenheit besteht Waldbrandgefahr.