20.02.2019

Steuerfuss soll um fünf Prozentpunkte auf 128 % gesenkt werden

Der Jahresabschluss der Gemeinde weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 806805 aus, was zusammen mit dem budgetierten Aufwandüberschuss von Fr. 174500 eine Besserstellung von Fr. 981305 ergibt.

Die konstant positive Entwicklung der Gemeindefinanzen erlaubt es dem Gemeinderat, eine Steuerfusssenkung um fünf Prozentpunkte von 133 auf 128 Prozent zu beantragen. Zum sehr guten Ergebnis beigetragen haben Mehreinnahmen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern Fr. 364200, Grundstückgewinnsteuern Fr. 142700, Gewinn- und Kapitalsteuern Fr. 32100, Gebühren Betreibungsamt sowie Minderaufwendungen beim Finanzbedarf der Schulgemeinden Fr. 193900, Strassensanierungsprogramm Fr. 101200, Gebäudeunterhalt MFH Hinterforst Fr. 38200. Ausserdem wurde die Einmalvergütung für die Photovoltaikanlage auf dem Gemeindehaus Fr. 2800 ausbezahlt. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen bei den Abschreibungen Steuern Fr. 32600, Sozialhilfeleistungen für Bürger anderer Kantone Fr. 51500 und der Alimentenbevorschussung Fr. 21000.Der Bürgerschaft wird beantragt, den Gewinn von Fr. 806805 wie folgt zu verwenden: Zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von Fr. 533732 sowie Einlage an das Eigenkapital von Fr. 273073, das damit einen Stand von 2,119 Mio. Franken aufweisen wird. Über die Gewinnverwendung und die Festlegung des Steuerfusses wird an der Bürgerversammlung vom 29. März 2019 beschlossen.Wasser ausgeglichen, Plus bei ElektrizitätsversorgungDas Budget 2019 sieht in der Erfolgsrechnung mit der geplanten Steuerfusssenkung von fünf Prozent bei Aufwendungen von 7,6 Mio. und Erträgen von 7,4 Mio. Fr. einen Aufwandüberschuss von Fr. 197000 vor. Bei der Wasserversorgung kann infolge einer Entnahme aus der Vorfinanzierung von Fr. 30000 eine ausgeglichene Rechnung präsentiert werden. Die Elektrizitätsversorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 104000 ab. Die Besserstellungen sind bei beiden Werken einerseits auf nicht und andererseits auf günstiger ausgeführte Bauvorhaben zurückzuführen. Sowohl das Budget 2019 der Wasserversorgung als auch das der Elektrizitätsversorgung rechnen mit Ertragsüberschüssen. (gk)

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