11.08.2022

Stellungnahme: Ein Mitwirkungsverfahren ist keine Abstimmung

Der Stadtrat Altstätten antwortet auf den Leserbrief «Mitwirkung zur Ostumfahrung Altstätten: Welche Regeln gelten?» von Christoph Mattle.

Die Stadt Altstätten führt zurzeit den Mitwirkungsprozess für das Strassenprojekt «Ostumfahrung» durch. Er dauert vom 16. Juni bis zum 31. August. Gemäss Artikel 33bis des Strassengesetzes des Kantons St. Gallen sollen beim Bau von Strassen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört werden. Die für den Planerlass zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Form der Mitwirkung der Bevölkerung. Gleichzeitig hilft der Mitwirkungsprozess, die Projekte zu optimieren.Der Mitwirkungsprozess zur Ostumfahrung wurde in zwei Stufen aufgeteilt. In der ersten Stufe wurden mehrere Workshops mit den Direktbetroffenen organisiert. Das Ziel der ersten Mitwirkungsstufe war, den Direktbetroffenen die Informationen auf einer sehr detaillierten Ebene zu vermitteln, damit diese ihre konkreten Problemstellungen und Bedürfnisse einbringen können.Zum Start der zweiten Mitwirkungsstufe mit der gesamten Bevölkerung wurden das Strassenprojekt der Ostumfahrung und die eingebrachten Projektvarianten aus der Mitwirkung Stufe 1 an zwei Informations- und Dialogveranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Neben dem Stimmungsbild, welches anlässlich der zwei Informationsveranstaltungen eingeholt wurde, hat die Bevölkerung die Möglichkeit, während der Mitwirkungsfrist sämtliche Informationen und Projektunterlagen wie gewohnt im Bauamt im Rathaus in Alt­stätten oder in digitaler Form über die Mitwirkungsplattform https://mitwirken-altstaet ten.ch einzusehen, herunterzuladen und Rückmeldungen dazu zu geben.Für jene, die sich nicht detailliert mit dem Projekt auseinandersetzen wollen, gibt es die Möglichkeit, sich über eine Kurzbefragung unkompliziert und schnell am Mitwirkungsprozess zu beteiligen.Diese ist digital möglich oder per Antwortkarte. Es gibt einen Kurzfragebogen zu der Ostumfahrung und der Projektidee «Unterführung Grüntal». Der Fragebogen wurde an den Veranstaltungen aufgelegt und ist während der Mitwirkung auch im Bauamt im Rathaus erhältlich. Der Stadtrat erhält so ein breites Stimmungsbild und konkrete Rückmeldungen zu den Projekten. Auf den Karten sollen/können alle Mitwirkenden ihre Personalien erfassen. Im Rahmen des Mitwirkungsprozesses sind personalisierte Eingaben üblich, damit die Behörde nach der Auswertung der Mitwirkung allen Beteiligten eine Rückmeldung geben kann. So wird auch sichergestellt, dass pro Person nur eine Rückmeldung abgegeben wird. Die «anonymen» Rückmeldekarten werden separat ausgewertet.Entgegen der Auffassung aus dem Leserbrief handelt es sich beim Mitwirkungsprozess bzw. bei dem Fragebogen nicht um eine Abstimmung, die durch Stimmenzähler begleitet werden. Die Mitwirkung dient der Bevölkerung dazu, ihre Bedürfnisse einzubringen und den Behörden, diese Bedürfnisse zu erkennen, im weiteren Projektverlauf zu reflektieren und je nach Möglichkeit umzusetzen. Alle interessierten Personen und Interessengruppen sind zur Mitwirkung berechtigt. Um Klarheit über den Prozess zu schaffen, wurden diese Informationen auf der Mitwirkungsseite unter «Informationen zum Mitwirkungsprozess» ergänzt.Der Stadtrat dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für das rege Interesse und lädt die gesamte Bevölkerung weiterhin herzlich dazu ein, aktiv mitzuwirken.Stadtrat Altstätten

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