23.03.2018

Stefan stirbt, Partnerin geht leer aus

Julia und Stefan leben seit Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Damit sich Stefan auf seine berufliche Karriere konzentrieren kann, hat Julia ihr Arbeitspensum stark reduziert und erledigt die Haus- und Familienarbeit. Bei einem Wanderunfall stirbt Stefan. Da die beiden ohne Trauschein lebten und weder das Erbe noch die Vorsorge geregelt haben, geht Julia leer aus. Sein Sohn erbt alles.Konkubinat hat seine TückenDas Zusammenleben ohne Trauschein ist nicht nur aus steuerlicher Sicht beliebt, hat aber seine Tücken. Wer im Konkubinat lebt, geniesst nicht den gleichen sozialen oder juristischen Schutz wie ein verheiratetes Paar. Dies, weil das Konkubinat im Gesetz nicht geregelt ist. Rechtlich werden die beiden Partner nicht wie ein Ehepaar, sondern weitgehend wie Einzelpersonen behandelt.«Selbst nach 30 Jahren Lebensgemeinschaft oder mit gemeinsamen Kindern gibt es keinen gesetzlichen Erbanspruch für den überlebenden Konkubinatspartner», erklärt der Erbexperte Peter Enzler. Wenn der Hinterbliebene etwas erben soll, muss dieser zu Lebzeiten mit einem Testament oder Erbvertrag begünstigt werden.Aktive Regelung ist zwingendIm beschriebenen Fall hätten Julia und Stefan Vorkehrungen treffen müssen, um Julia abzusichern. Die gegenseitige Begünstigung hätte in einem Erbvertrag oder einem Testament geregelt werden können. «Wichtig ist auch, dass sich Konkubinatspartner bewusst sind, dass es gesetzlich für sie keine Witwen- oder Witwerrente gibt. Dieser Nachteil kann auch nicht vertraglich geregelt werden», sagt Peter Enzler. Es gibt die Möglichkeit, den Partner zusätzlich mit einer Todesfallversicherung abzusichern. Pensionskassen können zudem vereinbarte Todesfallleistungen ausrichten, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Dasselbe gilt für die Säule 3a, sofern gewisse Vorgaben zu Lebzeiten berücksichtigt und geregelt werden. «Für Konkubinatspartner lohnt es sich in jedem Fall sich Gedanken über die Vorsorge und das Erbe zu machen und dies zu regeln», weiss Peter Enzler.Online-Portal erbplaner.ch hilftWer seinen «letzten Willen» rechtzeitig und vor allem richtig regeln möchte, kann dies dank dem Online-Portal erbplaner.ch selber bequem von zu Hause aus machen. Entwickelt wurde das Portal zu hundert Prozent in der Schweiz. Zum Angebot auf erb planer.ch gehören nebst der Erbregelung auch der Vorsorgeauftrag sowie die Anordnungen im Todesfall. Die nötigen Angaben, um die individuelle Vorsorge zu regeln, können mit wenig Aufwand in kurzer Zeit erfasst werden. Wer seine Daten nicht im Portal eingeben möchte oder eine persönliche Beratung vorzieht, kann seine massgeschneiderte Erbplanung direkt bei Eco Treuhand in Berneck erstellen lassen. (pd)www.erbplaner.ch

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