Die Stadt Altstätten ist nach dem neue Planungs- und Baugesetz (abgekürzt PBG) verpflichtet, die für den Natur- und Heimatschutz erforderlichen Eigentumsbeschränkungen festzulegen und die nötigen Massnahmen zu treffen, um Schutzobjekte zu schonen und, soweit das öffentliche Interesse überwiegt, dauernd zu erhalten. Da die heute gültige Schutzverordnung noch aus dem Jahr 1996 stammt, entsprechen Plan und Vorschriften teils nicht mehr den aktuellen Vorgaben und Kenntnissen.
Detaillierte Inventare zu Kultur- und Naturobjekten
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Ortsplanungsinstrumente – Richtplan, Zonenplan und Baureglement – hat die Stadt daher entschieden, die Schutzverordnung ebenso zu revidieren. Dafür haben externe Fachexperten gemeinsam mit einer eingesetzten Begleitgruppe der Stadt Altstätten alle Kultur- und Naturobjekte detailliert begutachtet und auf ihre Schutzwürdigkeit hin überprüft sowie neu inventarisiert.
In zwei detaillierten Inventaren (Kulturobjekte und Naturobjekte) finden sich nun zu jedem Schutzobjekt eine fotografische Dokumentation, eine Beschreibung sowie eine Bewertung. Diese bilden die Grundlage für die Schutzverordnung, in der dann die Schutzobjekte noch tabellarisch und anhand eines Plans dokumentiert sind.
Während des Mitwirkungsverfahrens gingen 61 Eingabe ein
Während des öffentlichen Mitwirkungsverfahren vom 11. Oktober bis 9. November 2021 erreichten die Stadt dazu 61 Eingaben, die darauf mit Fachexperten ausgewertet und in Gesprächen mit den Votanten thematisiert wurden.
Öffentliche Auflage im Juni
Der Stadtrat Altstätten hat die neue Schutzverordnung und die beiden Inventare zu den Kultur- und den Naturobjekten am 7. November 2022 genehmigt. Die neue Schutzverordnung tritt mit der Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) des Kantons St. Gallen in Kraft. Die neue Schutzverordnung liegt nun noch vom 1. Juni bis 30. Juni öffentlich auf. So lange dauert auch die Frist für allfällige Einsprachen. In dieser Zeit können die Dokumente auf der Homepage der Stadt Altstätten oder beim Hochbauamt im Rathaus im 4. Stock eingesehen werden.